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in Städten in minimo 28 fl. und in Staͤdten erster Classe
in minimo 50 fl. Merkwuͤrdig stellen sich die Ertraͤge
dieser Handelspatentsteuern in den ersten drey Jahren,
in welchen sie erhoben wurden, dar.
Sie ertrugen im Jahre 1807 auf 1808. 347,832 fl.
- - * 1808 „ 1800. 324,4452
- - 1809 a 16810. 287,173--
Sie nahmen in jedem Jahre ab; statt 50 wurden
58 Oberzoll- und Hallaͤmter errichtet, und die Zollregie
stieg auf eine furchtbare Höhe.
Bey diesem Systeme der niedern Zollsaͤtze ortrug der
Zoll mit Zuhuͤlfnahme der Haudelspatentsteuern im Jahre
1803 reine Einnahme: Regie, also Procente,
1,530,762 fl. 1,325,517 fl. 40
180) 1,,281,001. 1,757,507 57
180 5 1,6044,4532= 10006,050 - 55
Furchtbar lastete der Druck des Weggeldes auf dem
Lande, und die Straßen waren durch den ungeheuern
Durchgangszoll verddet; eine Verordnung vom 8. März
1808 traf einige durchaus nicht genügende Abänderungen
in Bezug auf den Durchgangs zoll und die Weggelder. Un-
ter diesen Verhältnissen erschien das bekannte Decret von
Trianon, welches auch der Handelswelt von England
den Krieg erklärte. Die Verordnung vom 10. October 1310
behielt das bisherige Spstem bey und legte nur auf alle
Colonialwaaren, und zwar auf Jucker, Kaffee, Gewürze,
Cacao, Indigo, Farbhölzer, Rum, Baumwolle, einen be-
sonderen Colonialimpost. Zugleich wurde das Weggeld wie-
der bedeutend erhdht, so daß diese Erhöhung jöhrlich ge-
gen 200,O00 fl. betrug.
Dieses System wurde 4 Jahre fortbehalten. Der