Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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deßwillen geschehen kann, weil hier die Kammer ein ent- 
shheidendes Wort sprechen kann, während der ersten Com- 
mission nur eine berarhende Stimme zukam. Da nun 
noch die Kammer in Bezug auf den Tarif die Erfah- 
rung von zwey Jahren für sich hat, so geht aus diesem 
Allen hervor, daß sie den Tarif weit gründlicher nach 
finanzkellen und staatswirthschaftlichen Rücksichten herstel- 
len kann, als die erste Berathungscommission dieses zu 
leisten im Stande war. 
Die Grundsätze, welche bey der Bearbeitung des Ta- 
rifs im Auge zu behalten sind, hat der Hr. Abgeordnete 
von Utzschneider in seinem Separatvotum über den 
Zolltarif Seite 150. angegeben. Ich will mir erlauben, 
sie ganz kurz hier anzuführen. 
1) Höhere Belegung aller jener Industrieerzeugnisse, 
welche die Mehrzahl unserer eigenen Gewerbe be- 
schäftigt und überhaupt der Massa Arbeit und 
Brod gibt. 
Dieser Hauptsatz stimmt mit den von der Kammer 
ausgesprochenen Ansichten überein; wir wollen Ansäßig- 
machungen, Verehelichungen, Gewerbsconcessionen erleich- 
tern; das kann aber nicht seyn, wenn wir nicht nach 
Verdienst sorgen, womit diese Leute sich zu ernähren im 
Stande sind. Oeffnen wir unsern Markt dem Auslande, 
welches mit seiner Gewerbsthätigkeit uns vor ist: so wer- 
den diese Leute niemalen hinlängliche Arbeit und Nah- 
rung haben. Man glaubt zwar, der Inländer könne 
immer leichter Preis halten, als der Ausländer, weil der 
Ausländer, um seine Waare zu Markt zu bringen, den 
Transport und die verschiedenen Kosten noch habe; al- 
lein hier läuft eine doppelte Täuschung umer. Auf der 
einen Seite hat der ein Gewerb ins Große treibende 
Fabrikam immer viel vor dem kleinen Gewerbsmann zum 
Voraus; er erspart immer viel durch den fabrikmäßigen
	        
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