Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Ruͤcksichten auch dahin trachten muͤssen, die budgetmaͤßige 
Summe aus den Zoͤllen aufzubringen; da diese Gegen— 
staͤnde einen so hohen Werth haben, daß sie leicht eine 
maͤßige Zollabgabe ertragen: so wird auch gegen diesen 
Satz nichts zu erinnern seyn. 
7) Freyer Eingang aller jenen rohen Stoffe, die wir 
zur Veredlung brauchen, nicht entbehren und durch 
nichts surrogiren koͤnnen. 
Wollen wir einmal durch unser Jollgesetz auf die Em- 
porbringung des vaterländischen Gewerbsfleißes wirken, 
so muß dem inländischen Gewerbsmanne auf jede mög- 
liche Weise die Gelegenheit gegeben werden, das zu sei- 
ner Thätigkeit nothwendige Material sich auf die billigsse 
und wohlfeilste Art zu verschaffen. So lange andere Ge- 
genstände vorhanden sind, welche den Ertrag für die 
Casse sichern, so lange muß der Gewerbömann nicht in 
Anspruch genommen werden; und auf diese Art werden 
dann auch mit Hülfe unseres Gewerbögesetzes dem Staats- 
bürger seine Nothwendigkeiren an Fabrikaten auf die wohl- 
feilste Weise geliefert werden konnen. 
Nach allen dem stimme ich vollkommen den Grundsä- 
tzen bey, welche der Hr. Abgeordnete von Utzschnei- 
der bey der Beantragung seiner Modificationen in dem 
uns vorgelegten Tarise zu Grunde gelegt hat. 
Ob diese Grundsätze bey der Durchführung der ein- 
zelnen Modistcationen richtig angewendet worden seyen, das 
ist eine andere Frage, auf welche ich bey der Prüfung 
der einzelnen Modificationen später kommen werde. 
Im Bezug auf die Regulirung der Ausgangszblle 
stellt der Hr. Abgeordnete von Utzschneider folgende 
Grundsätze auf. 
1) Frever Ausgang für unser Getreide, für unser aus- 
gewachsenes Vieh und für alle jene landwirthschaft-
	        
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