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Ruͤcksichten auch dahin trachten muͤssen, die budgetmaͤßige
Summe aus den Zoͤllen aufzubringen; da diese Gegen—
staͤnde einen so hohen Werth haben, daß sie leicht eine
maͤßige Zollabgabe ertragen: so wird auch gegen diesen
Satz nichts zu erinnern seyn.
7) Freyer Eingang aller jenen rohen Stoffe, die wir
zur Veredlung brauchen, nicht entbehren und durch
nichts surrogiren koͤnnen.
Wollen wir einmal durch unser Jollgesetz auf die Em-
porbringung des vaterländischen Gewerbsfleißes wirken,
so muß dem inländischen Gewerbsmanne auf jede mög-
liche Weise die Gelegenheit gegeben werden, das zu sei-
ner Thätigkeit nothwendige Material sich auf die billigsse
und wohlfeilste Art zu verschaffen. So lange andere Ge-
genstände vorhanden sind, welche den Ertrag für die
Casse sichern, so lange muß der Gewerbömann nicht in
Anspruch genommen werden; und auf diese Art werden
dann auch mit Hülfe unseres Gewerbögesetzes dem Staats-
bürger seine Nothwendigkeiren an Fabrikaten auf die wohl-
feilste Weise geliefert werden konnen.
Nach allen dem stimme ich vollkommen den Grundsä-
tzen bey, welche der Hr. Abgeordnete von Utzschnei-
der bey der Beantragung seiner Modificationen in dem
uns vorgelegten Tarise zu Grunde gelegt hat.
Ob diese Grundsätze bey der Durchführung der ein-
zelnen Modistcationen richtig angewendet worden seyen, das
ist eine andere Frage, auf welche ich bey der Prüfung
der einzelnen Modificationen später kommen werde.
Im Bezug auf die Regulirung der Ausgangszblle
stellt der Hr. Abgeordnete von Utzschneider folgende
Grundsätze auf.
1) Frever Ausgang für unser Getreide, für unser aus-
gewachsenes Vieh und für alle jene landwirthschaft-