Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 337 — 
her Gesagten; das sind lauter Gegenstände, welche an 
und für sich wenig Werth haben, welche aber, sobald 
sie verarbeitet sind, einen bedeutenden Gewinnst abwer- 
sen. Nach dem Grundsatze, daß Arbeit und Verdienst 
dem Lande und dessen Bewohnern gesichert werden soll, 
muß der Ausgang aller dieser Gegenstände aus dem Lande 
um so mehr erschwert werden, als bey einem erleichter- 
ten Ausgang derselben der Producent nichts gewinnt, der 
Gewerbtreibende und Consument aber nicht unbedeutenden 
Schaden hat. 
5) Erschwerung des Ausgangs der rohen Stoffe, die 
das Ausland braucht, und die, wenn der Ausfuhr 
Hindernisse in den Weg gelegt werden, als veredel- 
tes Product ausgeführt werden. 
Auch dieser Satz erhält seine Rechtfertigung durch 
das zum vorigen Gesagten; es wird, wenn man hiernach 
verfährt, dem Lande und seinen Bewohnern Arbeit und 
Verdienst gesichert. 
Mit diesen Directiven für die Modificationen des uns 
vorgelegten Tarifs, im Ausgangszolle erkläre ich mich nun 
ebenfalls einverstanden. 
Ob die Anwendung dieser Grundsätze bey den bean- 
tragten Modificationen des Tarifs richtig und folgerecht 
geschehen sep, muß die Prüfung der Hauptsätze lehren, 
auf welche ich später kommeh werde. 
Soviel nur von den allgemeinen Grundsätzen. 
Als Resultat aus dem Gesagten geht hervor, daß 
durchaus keine Gründe vorhanden sind, von den Grund- 
sätzen, auf welchen der Tarif von 18206 gebaut ist, und 
von dem, diesem Tarife unterstellten Systeme abzugehen; 
im Gegentheile, daß nach den von der Kammer über die 
Jollordnung gefaßten Beschlüssen dem Zolltarife vom Jahre 
Verhandl. XIII. Band. 25
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.