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her Gesagten; das sind lauter Gegenstände, welche an
und für sich wenig Werth haben, welche aber, sobald
sie verarbeitet sind, einen bedeutenden Gewinnst abwer-
sen. Nach dem Grundsatze, daß Arbeit und Verdienst
dem Lande und dessen Bewohnern gesichert werden soll,
muß der Ausgang aller dieser Gegenstände aus dem Lande
um so mehr erschwert werden, als bey einem erleichter-
ten Ausgang derselben der Producent nichts gewinnt, der
Gewerbtreibende und Consument aber nicht unbedeutenden
Schaden hat.
5) Erschwerung des Ausgangs der rohen Stoffe, die
das Ausland braucht, und die, wenn der Ausfuhr
Hindernisse in den Weg gelegt werden, als veredel-
tes Product ausgeführt werden.
Auch dieser Satz erhält seine Rechtfertigung durch
das zum vorigen Gesagten; es wird, wenn man hiernach
verfährt, dem Lande und seinen Bewohnern Arbeit und
Verdienst gesichert.
Mit diesen Directiven für die Modificationen des uns
vorgelegten Tarifs, im Ausgangszolle erkläre ich mich nun
ebenfalls einverstanden.
Ob die Anwendung dieser Grundsätze bey den bean-
tragten Modificationen des Tarifs richtig und folgerecht
geschehen sep, muß die Prüfung der Hauptsätze lehren,
auf welche ich später kommeh werde.
Soviel nur von den allgemeinen Grundsätzen.
Als Resultat aus dem Gesagten geht hervor, daß
durchaus keine Gründe vorhanden sind, von den Grund-
sätzen, auf welchen der Tarif von 18206 gebaut ist, und
von dem, diesem Tarife unterstellten Systeme abzugehen;
im Gegentheile, daß nach den von der Kammer über die
Jollordnung gefaßten Beschlüssen dem Zolltarife vom Jahre
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