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b) alle luxurioͤsen Genußartikel und
Oalle fremden Gewerbserzeugnisse.
Summa:
I. Befreyung und mdglichste Erleichterung des Act iv-
verkehrs.
II. Ersatz dafür in Beziehung auf das Budget am
Passivverkehr.
III. Ein staatswirt hschaftliches und finanzielles Zollsy-
stem zugleich.
Nach Beendigung dieser Rede betrat der Abgeordnete
Dr. Geier, vom Praͤsidium aufgefordert, den Redner-
stuhl und aͤußerte Folgendes:
Meine Herren! Der zweyte Theil des Zollgesetzes,
der kuͤnftige Zolltarif, ist der Gegenstand unsrer heutigen
Berathung; ihm ist die Jollotdnung als erster Theil des
Zollgesetzes vorausgegangew" wörüber wir bereits bera-
then und beschlossen haben.
Nach meiner Ansicht vom Jollwesen haben wir bey
der Berathung desselben eine verkehrte Ordnung ge wählt;
— wir haben den zweyten Theil des Gesetzes zum ersten
und den ersten Theil zum zweyten gemacht. Der Zoll
selbst, die Jollsiätze sind offenbar die Hauptsache;
für diese müssen vor allen das Princip und der Maß-
siab aufgestellt werden; mit dem Tarif muß also das
ollgesetz anfangen und mit der sogenannten Jollordnung
oder mit den Vorschriften über die Erhebungsweise der
Zölle endigen.
Bey unsern directen Steuern haben wir sehr richtig
diese natürliche Ordnung beobachtet; wir haben dort zu-
erst die Gesetze über die Grund-, Häuser-Erwerb= und
Gewerbsteuer berathen, und wollen mit dem Gesetzent-