Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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b) alle luxurioͤsen Genußartikel und 
Oalle fremden Gewerbserzeugnisse. 
Summa: 
I. Befreyung und mdglichste Erleichterung des Act iv- 
verkehrs. 
II. Ersatz dafür in Beziehung auf das Budget am 
Passivverkehr. 
III. Ein staatswirt hschaftliches und finanzielles Zollsy- 
stem zugleich. 
Nach Beendigung dieser Rede betrat der Abgeordnete 
Dr. Geier, vom Praͤsidium aufgefordert, den Redner- 
stuhl und aͤußerte Folgendes: 
Meine Herren! Der zweyte Theil des Zollgesetzes, 
der kuͤnftige Zolltarif, ist der Gegenstand unsrer heutigen 
Berathung; ihm ist die Jollotdnung als erster Theil des 
Zollgesetzes vorausgegangew" wörüber wir bereits bera- 
then und beschlossen haben. 
Nach meiner Ansicht vom Jollwesen haben wir bey 
der Berathung desselben eine verkehrte Ordnung ge wählt; 
— wir haben den zweyten Theil des Gesetzes zum ersten 
und den ersten Theil zum zweyten gemacht. Der Zoll 
selbst, die Jollsiätze sind offenbar die Hauptsache; 
für diese müssen vor allen das Princip und der Maß- 
siab aufgestellt werden; mit dem Tarif muß also das 
ollgesetz anfangen und mit der sogenannten Jollordnung 
oder mit den Vorschriften über die Erhebungsweise der 
Zölle endigen. 
Bey unsern directen Steuern haben wir sehr richtig 
diese natürliche Ordnung beobachtet; wir haben dort zu- 
erst die Gesetze über die Grund-, Häuser-Erwerb= und 
Gewerbsteuer berathen, und wollen mit dem Gesetzent-
	        
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