Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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e) unsere Nachbarstaaten mit freundlicher Miene zu 
Handels= und Zollvereinen einzuladen, — 
vermischen, und allen diesen entgegengesetzten Forderun- 
gen der Finanzen — der Staatswirthschaft — der 
Staatspolizey — der Staatspolitik — der Landwirth- 
schaft — des Gewerbswesens und des Handels in 
Bayern mit einer Finanzoperation — mit einem 
Zollsatze — Genüge leisten sollen, mit an- 
dern Worten, weil sie leisten sollen was nicht moglich 
ist, weil endlich bey der Unmdglichkeit, diese Aufgabe zu 
losen, unsere Zolltarife, so wie sie wirklich vorliegen, nur 
den Interessen einzelner Partheyen, aber nicht dem wah- 
ren allgemeinen Staatsinteresse zusagen konnen, welches 
sie in Verbindung und Uebereinstimmung mit den übrigen 
Steuern im Staate bewirken sollen. 
Wenn ich mich nun aus diesen Gründen gegen un- 
sere Zolltarife erkläre, so habe ich mich damit nicht ge- 
gen alle Zolle und Zolltarife, und eben so wenig gegen 
die hohen, mittleren oder geringen Jollsätze erklärt; ich 
halte vielmehr Zolle, als reine Consumtionssteuern von 
fremden Waaren, für unerlaßlich, und muß in Con- 
sequenz mit unsern übrigen Consumtionssteuern von ein- 
heimischen Waaren, z. B. mit unserm Malzaufschlage 
— Salzpreisen — Fleisch= und Brodtaren u. dgl.; auf 
hohe Zollsätze antragen; allein diese Zollsätze und Tarife 
müssen alsdann auf andern Grundlagen beruhen, als 
unsre vorliegenden; — sie dürfen keine Partheyen berück- 
sichtigen; — sie dürfen keine bloße mißverstandene Nach- 
ahmung der Tarife anderer mit Bayern nicht zu verglei- 
chenden Staaten seyn; sie müssen einen blos finanziellen 
Zweck im Geiste unseres gesammten Abgabensystems er- 
halten und jede andere Bestimmung auescheiden. Nur 
Zufall, nicht Zweck darf es seyun, wenn diese Zollsätze
	        
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