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e) unsere Nachbarstaaten mit freundlicher Miene zu
Handels= und Zollvereinen einzuladen, —
vermischen, und allen diesen entgegengesetzten Forderun-
gen der Finanzen — der Staatswirthschaft — der
Staatspolizey — der Staatspolitik — der Landwirth-
schaft — des Gewerbswesens und des Handels in
Bayern mit einer Finanzoperation — mit einem
Zollsatze — Genüge leisten sollen, mit an-
dern Worten, weil sie leisten sollen was nicht moglich
ist, weil endlich bey der Unmdglichkeit, diese Aufgabe zu
losen, unsere Zolltarife, so wie sie wirklich vorliegen, nur
den Interessen einzelner Partheyen, aber nicht dem wah-
ren allgemeinen Staatsinteresse zusagen konnen, welches
sie in Verbindung und Uebereinstimmung mit den übrigen
Steuern im Staate bewirken sollen.
Wenn ich mich nun aus diesen Gründen gegen un-
sere Zolltarife erkläre, so habe ich mich damit nicht ge-
gen alle Zolle und Zolltarife, und eben so wenig gegen
die hohen, mittleren oder geringen Jollsätze erklärt; ich
halte vielmehr Zolle, als reine Consumtionssteuern von
fremden Waaren, für unerlaßlich, und muß in Con-
sequenz mit unsern übrigen Consumtionssteuern von ein-
heimischen Waaren, z. B. mit unserm Malzaufschlage
— Salzpreisen — Fleisch= und Brodtaren u. dgl.; auf
hohe Zollsätze antragen; allein diese Zollsätze und Tarife
müssen alsdann auf andern Grundlagen beruhen, als
unsre vorliegenden; — sie dürfen keine Partheyen berück-
sichtigen; — sie dürfen keine bloße mißverstandene Nach-
ahmung der Tarife anderer mit Bayern nicht zu verglei-
chenden Staaten seyn; sie müssen einen blos finanziellen
Zweck im Geiste unseres gesammten Abgabensystems er-
halten und jede andere Bestimmung auescheiden. Nur
Zufall, nicht Zweck darf es seyun, wenn diese Zollsätze