Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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diese Maßregeln nicht mit der Finanzoperation bey den 
Zoͤllen werden, am allerwenigsten aber der Finanzwirth— 
schaft selbst zur Ausführung durch Jollsätze übertra- 
gen werden, weil diese Aufgaben ihrer Natur nach un- 
vereinbar sind, und mit keinen Zollsätzen, sie mdgen zu 
den höchsten, mittlern oder geringsten gehdren, zugleich 
geloͤst werden konnen. 
Wenn wir in dem Wahne, diese unnaturlich zusam- 
mengesetzte Aufgabe lösen zu können, die einzelnen dabey Be- 
theiligten mit ihren Wünschen und Forderungen anhören, so 
verlangt die Finanzcasse viel Geld; der Minister des 
Innern Aufblühen des Landbaues, der Technik und des 
Handels, und verweist den Finanzminister auf die schöne 
Zukunft des allgemein erhöhten Wohlstandes, von wel- 
chem die Finanzcasse mehr als von ZJollen gewinnen konne. 
Der Minister des Aeußern läßt dem Streben der beyden 
vorigen Gerechtigkeit wiederfahren, bedauert aber, daß ihn 
eben jetzt die gebieterische Staatspolitik in Beziehung auf 
auswärtige Verhältnisse zu solchen Forderungen zwinge, 
welche den obigen auf die bloßen Verhältnisse im Innern 
berechneten Staatsinteressen Abbruch thun müssen. Neben die- 
sen allgemeinen Staatsinteressen stehen nun die Landwirthe, 
die Techniker, die Handelsleute und alle Consumenten 
im Staate, deren jeder eine andere Forderung an den 
Zolltarif macht, wie es gerade sein Privatinteresse erheischt; 
denn für allgemeines Staatbinteresse ist hier kein unbe- 
fangener Sinn zu erwarten, und ich halre deßwegen jedes 
Zollgesetz, insbesondere den Tarif, schon zum voraus für 
ganz unvereinbar mit dem wahren Staatsinteresse, welcher 
von Handeloleuten, oder Fabrikanten, oder Handwerkern, 
oder Landwirthen, oder Consumenten aus einzelnen Volks- 
classen projectirt oder berathen oder beschlossen werden 
soll. Kennen lernen soll die Staatsregierung die Ansich- 
ten aller dieser Betheiligten, aber in ihren Beschlüssen 
muß sie zwischen allen diesen Partheyen durchgehen und
	        
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