Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Verhaͤltnisse aller dieser Staaten so sehr 
von einander verschieden sind, daß dieselben Zoll— 
maßregeln nicht bey jedem anwendbar, und nicht bey jedem 
dieselben gleichen Wirkungen hervorbringen koͤnnen. Kurz, 
weil Bayern nicht Oesterreich, nicht Frankreich und nicht 
England, sondern nur Bayern ist, so muß es auch seine Zoͤlle 
nur im Bayerischen Interesse behandeln, wenn sie ihrer wah- 
reu Aufgabe entsprechen sollen. 
Bayern will kein Prohibitivsystem, es will keine Ein- 
fuhrverbothe außer dem Salze und Biere; es will nur 
böhere Idlle und mit diesen alles erreichen, und 
doch betragen die hochsten Jollsätze auf Einfuhr fremder 
Waaren nicht halb so viel als seine Consumtionssteuern 
auf einheimische Waaren! Es mochte den Wünschen und 
Forderungen aller Partheyen Genüge leisten und wird am 
Ende keine befriedigen. 
Eine unverkennbare Vorliebe für das Fabriken= 
spstem in Bapern zeigt sich bey der Entwerfung und 
Berathung des neuen Zolltarifs. Jener vom Jahre 
1310 soll für die Kaufleute gemacht gewesen seyn; die- 
ser vom Jahre 1828 soll für die Fabrikanten gemacht 
werden! Das Interesse der Händler und Fabrikanten ist 
der Hauptgegenstand des Kampfes und des Tarifes 
selbst! Wo bleiben denn die Landwirthe und Consumen- 
ten in Bayern, die am Ende alle Zölle bezahlen mussen, 
und von welchen die Händler, wie die Fabrikanten, allen 
ihren Gewinn hernehmen, um welchen sie sich bey dem 
Zolltarif unter der Maske des allgemeinen Wohls benei- 
den und bekämpfen 2 Diesem Kampfe sehen die Confu= 
menten, denen es am meisten gilt, so ruhig zu, und wer- 
den auch daben so wenig berücksichtigt, wie bey dem 
Malzaufschlage, wo das Finanzärar mit den 
Bierbrauern um den Malzaufschlag kämpfte, welchen die 
Consumenten, die Biertrinker, allein bezahlen müssen!
	        
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