Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Gewerbsthätigkeit ist für Bayern noch verdienstlich, 
weil sie wenigstens den Arbeitslohn erspart, der 
für das fremde Fabrikat bezahlt wird, und mit 
diesem Arbeitslohne viele einheimische Hände beschäf- 
tigen und nähren kann; und doch steht in staats- 
wirthschaftlicher und finanzieller Hinsicht ihr Werth 
weit hinter den zwey ersten Gewerbskreisen zurück. 
Sie verdienen also auch gewiß keine größere Begün- 
stigung bey den Jolltarifen, als jene zwey ersten. 
4) Es verarbeiten die Fabriken fremde rohe Waaren 
für die Wiederausfuhr — flr die auslän- 
dische Consumtion. Hieran kann Bayern am we- 
nigsten verdienen; und, wo diese Fabriken nur durch 
Ausnahmen in dem ZJolltarif erhalteu werden kdnnen, 
wäre es für Bayern besser, wenn Gewerbe der er- 
sten und zweyten Abtheilung bestünden. 
Nach Vermehrung solcher Fabriken soll Bayern 
nicht streben; ihre Eristenz ist in Bayern hochst 
unsicher, und von Ereignissen und Maßregeln des 
Auslandes selbst höchst abhängig. 
Auf Bayerns Steuersystem — auf seine Con- 
sumtionssteuern von fremden Waaren dürfen Fabri- 
ken dieser Art keinen entscheidenden Einfluß haben. 
Was soll denn aber zur Beforderung der Gewerbe in 
Bapern geschehen, wenn sie bey dem Jolltarif nicht be- 
rücksichtigt und begünstigt werden sollen? 
Antwort: Eben so viel, als zur Befdrderung des 
Landbaues und des Handels in Bayern geschieht, — 
auch auf demselben Wege und durch dieselben Staats- 
behdrden, nur nicht durch den Jolltarif und die Consum- 
tionssteuern im Staate. 
Wenn der innere Verkehr mit allen Waaren ganz
	        
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