Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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zoll- und weggeldfrey hergestellt wird, — wenn der 
Ausgangs= und Durchgangszoll von allen Waaren ganz 
aufgehoben wird, — wenn zweckgemäße Prämien für 
ausgezeichnete Gewerbsleute bestimmt und nöthige Unter- 
stützungen an würdige Individuen vertheilt werden, — 
wenn die Consumtionssteuern auf fremde Fabrikate schon 
nach unsern Steuergrundsätzen und in Consequenz mit 
unsern übrigen Steuern höher als die biöherigen Jollsätze 
kommen, — und wenn die Regierung nicht blos die 
Einfuhr des Salzes und Bieres aus finanziellen Grün- 
den, sondern auch mancher anderen fremden Fabrikate 
aus andern Staatörücksichten verbiethen oder doch hochst 
erschweren will, so werden die Gewerbe in Bayern einen 
Schutz und eine Unterstützung finden, welche kräftiger 
sind, als bloße Jolltarife. — Sollten aber mit diesen 
Vortheilen die Fabriken in Bayern dennoch nicht empor-= 
kommen, und nur auf Kosten des Landbaues und der 
Consumenten als Schmarotzerpflanzen vegetiren koönnen, 
dann mogen sie lieber noch weniger werden, als sie jetzt 
sind. Ich bin dagegen fest überzeugt, daß wenn Bayern 
solche Schutz= und Befdrderungsmittel für das Gewerbs- 
wesen ergreift, und aus seinen bisherigen wandelbaren 
Zolltarifen eine feste und consequente Consumtionssteuer 
auf fremde Natur= und Kunsiproducte macht, viel so- 
lide Fabrikanten vom Auslande nach Bayern einwandern 
werden, und daß dadurch das Fabrikwesen in Bayern 
in kurzer Zeit mehr gewinnen werde, als wenn für je- 
den einzelnen Gewerbszweig ein besonderer Eingange= und 
und Ausgangszoll beliebt und alle drey Jahre verändert 
wird. 
Bey dem Jolltarife in Bayern sind alle Stände, als 
Consumenten, gleich betheiligt, darum dürfen auch die 
Jollsätze nicht einseitig und partheyisch seyn. 
Die Vertheidiger der Fabriken zeigen hin auf die 
20“
	        
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