Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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ter der vom Ausschusse sub litt. c. und d. begutach- 
teten Abänderung ihre Zustimmung ertheilen? 
Wurde mit 71 gegen 5 Stimmen bejaht. 
4. Will die Kammer der weitern Modiftcation der Kam- 
mer der Reichöräthe, 
„wenn Stimmengleichheit zwischen den Mitgliedern 
„der Commission obwaltet, hat der Präsfident eine 
„entscheidende Stimme„“ 
ihre Zustimmung erheilen? 
Wurde mit 68 gegen 0 Stimmen bejaht. 
V. Der Abgeordnete Kiliani fortfahrend: 
7) Die in dem Eingange des Gesetzentwurfes ent- 
haltenen Worte: 
„um über die Entscheidung der Competenzconflicte im 
„Zesetzlichen Wege genaue Bestimmungen zu geben,“ 
will die Kammer der Reichsräthe dahin abändern: 
„um über die Entscheidung der Competenzconflicte 
„zwischen Justiz= und Verwaltungöstellen 
„im gesetzlichen Wege genaue Bestimmungen zu 
„geben.“ « « 
Da Competenzconflicte im Sinne des Gesetzentwur- 
fes sich nur zwischen Justitz= und Verwaltungsstellen 
ergeben konnen, so findet der erste Ausschuß keinen An- 
stand, der von der Kammer der Reichsräthe in Antrag 
gebrachten Abänderung beyzustimmen. 
Da hier nichts erinnert wurde, so stellte das Präsi- 
dium die Frage:
	        
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