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dieser Commission verhandelt wurde. Sie glaubte hier-
nach von folgenden Ansichten ausgehen zu müssen.
1) „Der inländische Gewerbfleiß soll begünstiget werden
a) durch eine hohe Belegung aller ausländischen Fa-
brikate, welche im Inlande selbst erzeugt werden,
mit Rücksicht auf ihre Menge, Güte und ihren
Bedarf;
b) durch eine niedrige Belegung aller rohen Pro-
ducte und Halbfabrikate, welche das Inland zum
Behuf seiner Fabriken und Gewerbe bedarf, mit
gleichmäßiger Rücksicht auf das Verhältniß, in
welchem sie ihrer Quantität und Qualität nach
im Julande selbst sich finden;
JP) durch eine niedrige Belegung aller ausgehenden
Fabrikate.
2) Der Producent soll begünstigt werden
d) durch angemessene höhere Belegung solcher rohen
Moducte, die im Inlande selbst erzeugt werden;
e) durch niedere Belegung aller ausgehenden rohen
Producte mit Rücksicht auf den eigenen Bedarf
derselben.
5) Der Handelsstand soll seine Begünstigung finden
1) in mdglichst niedriger Belegung derjenigen Artikel,
welche vorzüglich zum Zwischenhandel gehbren;
8) in denen von der hohen Kammer beantragten Pri-
vatniederlagen, und
h) wo diese nicht statt finden — in den Hallanstal-
ten.“
Meine Herren! Sie sehen dieselben Grundsätze, von
welchen man auch jetzt ausgeht, und doch sind die gegen-
wärtig vorgeschlagenen Tarife himmelweit verschieden von