Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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dieser Commission verhandelt wurde. Sie glaubte hier- 
nach von folgenden Ansichten ausgehen zu müssen. 
1) „Der inländische Gewerbfleiß soll begünstiget werden 
a) durch eine hohe Belegung aller ausländischen Fa- 
brikate, welche im Inlande selbst erzeugt werden, 
mit Rücksicht auf ihre Menge, Güte und ihren 
Bedarf; 
b) durch eine niedrige Belegung aller rohen Pro- 
ducte und Halbfabrikate, welche das Inland zum 
Behuf seiner Fabriken und Gewerbe bedarf, mit 
gleichmäßiger Rücksicht auf das Verhältniß, in 
welchem sie ihrer Quantität und Qualität nach 
im Julande selbst sich finden; 
JP) durch eine niedrige Belegung aller ausgehenden 
Fabrikate. 
2) Der Producent soll begünstigt werden 
d) durch angemessene höhere Belegung solcher rohen 
Moducte, die im Inlande selbst erzeugt werden; 
e) durch niedere Belegung aller ausgehenden rohen 
Producte mit Rücksicht auf den eigenen Bedarf 
derselben. 
5) Der Handelsstand soll seine Begünstigung finden 
1) in mdglichst niedriger Belegung derjenigen Artikel, 
welche vorzüglich zum Zwischenhandel gehbren; 
8) in denen von der hohen Kammer beantragten Pri- 
vatniederlagen, und 
h) wo diese nicht statt finden — in den Hallanstal- 
ten.“ 
Meine Herren! Sie sehen dieselben Grundsätze, von 
welchen man auch jetzt ausgeht, und doch sind die gegen- 
wärtig vorgeschlagenen Tarife himmelweit verschieden von
	        
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