Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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jenen von 1819. Man sieht, wie sehr sich die Anwendung 
von dem Grundsatz, die Theorie von der Praxis unter- 
scheidet. 
Einige Gruͤnde des großen Unterschieds zwischen dem 
damaligen Beschluß und den jetzigen Antraͤgen sind indeß 
aus folgenden Bemerkungen im Berichte jener Commission 
ersichtlich. 
Sie verwarf den Antrag auf hoͤhere Belegung einiger 
Artikel aus folgenden Gruͤnden. 
a) Das durch Verwerfung des Weinaufschlags und der 
Stempelgefällserhoͤhung entstandenen Deficit ist durch 
die Kammer der Abgeordneten mittelst Bewilligung 
eines ganzen Familienschutzgeldes auf drey Jahre 
anderweitig gedeckt worden. 
h) Die Gestattung von Privatniederlagen wird zwar die 
Folge haben, daß die Zollgefaͤlle langsamer eingehen, 
indessen ist aber eine Verminderung derselben da— 
durch nicht abzusehen. 
c) Das neue Zollsystem ist vorzuͤglich auf 
Vereinfachung der Behandlung ge— 
baut. Wenn nun die angezogenen Artikel in eine 
höhere Classe gesetzt würden, die damit verwandten 
Gegenstände aber in der von 3 fl. 20 kr. verblieben, 
so würde dieß abermals zu Weitläufigkeiten in der 
Behandlung Anlaß geben. Die Privatniederlagen 
kommen nur solchen Orten zu gute, wo sich Hall- 
anstalten befinden; es würde also bedenklich seyn, 
Artikel, womit ein so ausgebreiteter Handel getrie- 
ben wird, höher zu belegen, und dadurch solchen 
Städten, die keine Halle haben, zu gegründeten Be- 
schwerden Anlaß zu geben. 
Was nun die Grundsätze im Allgemeinen betriffr, so“ 
bin ich mit denjenigen Ansichten einverstanden, welche in
	        
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