Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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dem Coreferate von Hrn. Heinzelmann nmiederge- 
legt sind. 
Es sind dieselben vom Jahre 1826, dieselben, welche 
auch Hrn. von Utzschneider zum Liitfaden dienten. 
Ich sehe im Princip keine Verschiedenheit, nur bey ein- 
zelnen Puncten. 
Diese Tarife von 1810, 1326 und 1328 beruhen 
auf dem System, daß eingehende Lurusartikel höher zu 
belegen und die ausgehenden inländischen Fabrikate zu 
niedern Zollsätzen oder zollfrey zu behandeln seyen. 
Wenn der Tarif des Hrn. Heinzelmann von 
jenem des Hrn. von Utzschneider abweicht, so 
ist der Grund davon lediglich, daß jener bey höheren 
ollsätzen zu viele Defraudationen befürchtet. 
Ich will mich nicht länger bey dem Tarif 1310 
aufhalten, und werde mich nunmehr über vier Haupt- 
puncte verbreiten. Ich werde meine Ansichten 
I. über den Tarif in finanzieller Beziehung, 
II. über den Tarif in nationalwirthschaftlicher Be- 
ziehung entwickeln, 
III. einige Hauptpuncte des Tarifs beleuchten, und 
endlich 
IV. etwas über die Sicherheitsmaßregeln nachtragen. 
I. Was den finanziellen Gesichtspunct betrifft, so 
siimme ich den Rednern vor mir dahin bey, daß die 
Mauthgefälle vorerst als indirecte Consumtionssteuer und 
als Auflage zu betrachten seyen. In dieser Beziehung 
hat die Mauth, so wie alle indirecten Abgaben, außer- 
ordentliche Vortheile vor den directen. 
Diese Verhältnisse, meine Herren! sind Ihnen zu 
sehr bekannt, als daß ich Sie länger damit aufbhalten 
sollte. Während die directen Abgaben vom Bauer das-
	        
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