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ren 0 kr. pr. Elle, bey der Baumwolle nur einen halben
kr. pr. Pf. Unterschied macht, so ergibt sich bey 3000
Centner Baumwollen= und 0400 Cent. Wollenwaaren
immerhin schon eine Mehreinnahme von jährl. 140,000 fl.,
also bey weitem mehr, als wir durch die beantragte Be-
steuerung der Officiere und Staatödiener erzielen.
Eine weitere Rücksicht, aus welcher wir uns für hd-
here Zollanflagen erklären mussen, sind die Handelsver-
träge.
Wir sind jetzt einmal auf der Bahn der Handels-
verträge. Nun ist das einzige Mittel, Handelsverträge
vortheilhaft abzuschließen, hohere Zdlle anzusetzen, wobey
wir, wenn es auf einen Vertrag ankommnt, nachgeben
konnen. Das Princip hoher Zdlle im Allgemeinen, von
welchem man nur durch Verträge abgehr, ist selbst zar-
ter, als das von Retorsionsmaßregeln, wodurch man ein-
zelnen Staaten höhere Zolle entgegenstellt. Das Ver-
hältniß ist wie das zweyer Hausväter, von welchem der
eine seine Hausthüre stets verschlossen hält, jedoch den
Befehl gibt, Einzelne hereinzulassen. Diese finden sich
dadurch geehrt. Der andere aber läßt das Thor immer
offen, befiehlt aber, daß diesem oder jenem, wenn er
erscheint, der Eintritt zu versagen sey. Was ist nun
aber der Maßstab für hohe Jollsätze, sofern sie den Fi-
nanzen bedeutende Einnahmosummen gewähren sollen?
Ich würde es für angemessen halten, die Zollsätze im
Princip zu 30 Proc. des Werthes anzunehmen, besonders
für Gegenstände der Consumtion, die nicht Bedürfniß
sind, als ausländische Tücher, Seidenwaaren u. dgl.
Ich stimme ganz Hrn. Hofrath Geier bey, daß
die Zölle im Princip nach dem Werthe berechnet werden
sollen; denn belegt man auch wie immer anders, so muß
am Ende doch immer auf den Werth Rücksicht genom-
men werden. Dieser Maßstab ist auch nicht zu hoch im