Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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man nichts verhuͤten, wenn man nicht alles verhuͤten 
kann? 
Ich schlage vor, diese Maßregeln bey Sr. k. Majer 
staͤt in Antrag zu bringen. Indessen das, worauf ich zur 
Sicherstellung gegen Defraudationen am meisten rechne, 
ist die össentliche Meinung, 
Wenn in einem Lande einmal eine Abgabe verhaßt 
ist, weil man nicht weiß, wo das Geld hinkommt, weil 
man daraus keine anderwärtige Erleichterung für die Na- 
tion hervorgehen sieht, dann freut man sich, wenn der 
Fiscus betrogen wird, jeder hilft dem Schwärzer, sucht 
ihn dem Arm der strafenden Gerechtigkeit zu entziehen. 
Allein, wenn in einem Lande sich aus den entgegengesetz- 
ten Gründen die dffentliche Meynung für eine Auflage 
ausspricht, dann wird sich auch Gelegenheit und Lust zur 
Schmuggeley vermindern. 
Bey uns in Bayern, wo jeder Staatsbürger die 
Ueberzeugung hat, daß durch hohe Jollsätze die reichen 
Capitalisten und die hochbesoldeten Staatödiener angezo- 
gen, der Ackerbau befordert, die Gewerbe in grossen 
Schwung gebracht werden, der Landmann in seinen Ab- 
gaben erleichtert werden soll, wo öffentliche Rechnung 
aller Staatsausgaben und Einnahmen gesetzlich besteht, 
wird sich die öffentliche Meynung für die Mauth qus- 
sprechen. 
Defraudirt wird bey uns nicht so viel werden, wie 
in andern Staaten, und dießt verdanken wir der Ver- 
fassung. 
Diesem Redner folgte, vom Präsidium berufen, der 
Abgeordnete von Stachelhausen auf die Bühne, der 
nachstehende Rede hielt: 
Meine Herren! auch ich erdffne meinen Vortrag mit 
der Bemerkung des Redners vor mir, daß ich, beladen
	        
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