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man nichts verhuͤten, wenn man nicht alles verhuͤten
kann?
Ich schlage vor, diese Maßregeln bey Sr. k. Majer
staͤt in Antrag zu bringen. Indessen das, worauf ich zur
Sicherstellung gegen Defraudationen am meisten rechne,
ist die össentliche Meinung,
Wenn in einem Lande einmal eine Abgabe verhaßt
ist, weil man nicht weiß, wo das Geld hinkommt, weil
man daraus keine anderwärtige Erleichterung für die Na-
tion hervorgehen sieht, dann freut man sich, wenn der
Fiscus betrogen wird, jeder hilft dem Schwärzer, sucht
ihn dem Arm der strafenden Gerechtigkeit zu entziehen.
Allein, wenn in einem Lande sich aus den entgegengesetz-
ten Gründen die dffentliche Meynung für eine Auflage
ausspricht, dann wird sich auch Gelegenheit und Lust zur
Schmuggeley vermindern.
Bey uns in Bayern, wo jeder Staatsbürger die
Ueberzeugung hat, daß durch hohe Jollsätze die reichen
Capitalisten und die hochbesoldeten Staatödiener angezo-
gen, der Ackerbau befordert, die Gewerbe in grossen
Schwung gebracht werden, der Landmann in seinen Ab-
gaben erleichtert werden soll, wo öffentliche Rechnung
aller Staatsausgaben und Einnahmen gesetzlich besteht,
wird sich die öffentliche Meynung für die Mauth qus-
sprechen.
Defraudirt wird bey uns nicht so viel werden, wie
in andern Staaten, und dießt verdanken wir der Ver-
fassung.
Diesem Redner folgte, vom Präsidium berufen, der
Abgeordnete von Stachelhausen auf die Bühne, der
nachstehende Rede hielt:
Meine Herren! auch ich erdffne meinen Vortrag mit
der Bemerkung des Redners vor mir, daß ich, beladen