Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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immer zu kaͤmpfen hatte gegen die Anmaßung einzelner 
Staͤnde und Kasten. 
Wie viel ist nicht fruͤher gesprochen worden uͤber 
die Auspruͤche der Feudalaristokratie und des Adels? Die 
Fortschritte der Philosophie und der Gesetzgebung haben 
diese Anspruche gemäßiget, sie haben sie in die gebühren- 
den Schranken zurückgewiesen und die Nation hat von 
dieser Seite nichts zu besorgen. 
Doch es kann nicht verkannt werden, — diesen An- 
sprüchen stand ursprünglich ein ehrwürdiger Grund zur 
Seite, nämlich das Verdienst der Vorfahren, der aber 
späterhin weniger beachtet wurde, als diese Ansprüche sich 
nur noch auf Zufall, auf die Geburt stützten. — 
Die Ansprüche einer andern Kaste waren nicht we- 
niger ehrwürdig. Sie stützten sich auf die Behauptung, 
daß sie durch Begründung und Anöbildung des religidsen 
und moralischen Gefühls im Interesse sowohl der Re- 
genten als der Volker wirkt. — Auch diese Anspruche sind 
durch das Gesetz geregelt. — Aber es erhebt sich jetzt eine 
andere Kaste (man könnte sie die Handelsaristokratie nen- 
nen), die ähnliche Ansprüche an Regenten und Volk macht; 
nur stehen ihr nicht ähnliche Gründe zur Seite. Oiese 
neue Kaste gründet ihre Ansprüche auf das traurige Pri- 
vilegium, das Volk vorzugsweise mit den Producten und 
Erzeugnissen des Auslandes zu versehen. Eine solche Ten- 
denz kann aber nicht anders als höochst nachtheilig auf 
die inländischen Gewerbe und den Ackerbau zurückwirken, 
indem sie deren Producte möglichst zu verdrängen sucht. 
Indessen bin ich weit entfernt, diese meine Beschuldigun- 
gen an Individuen zu knupfen; ich spreche hier bloß von 
dem Geist jener Kaste und seiner Tendenz. Nur in we- 
nigen Fällen konnte diese Tendenz wohlthätig wirken. In 
einigen Fällen ist sie sogar durch die Umstünde als noth- 
wendig gegeben. Nämlich in jenen Staaten des innern
	        
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