Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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guͤnstigende Lage nicht gegeben hat; und nie kann ein 
allgemein freyer Handel unsern Nationalwohlstand be— 
gruͤnden. Jedoch bildet die dritte Abtheilung des Handels, 
der Ausfuhrhandel, ein wesentliches Beforderungsmittel 
dieses Nationalwohlstandes, und deßhalb muß er, so viel 
nur immer mbglich, erleichtert werden. 
Wenden wir uns nun zu unserer Agricultur und in- 
ländischen Industrie. Werden diese geschützt durch ein wohl- 
berechnetes Jollspfkem, so werden sie sich erheben; es wird 
eine Thätigkeit eintreten, von der wir seit kaum zwey 
Jahren durch das wohlthätige Zollgesetz vom Jahr 1820 
nur eine Ahnung erhalten haben. ODiese industriöse Thä- 
tigkeit in allen Gewerben wirkt wohlthätig zurück auf die 
Agricultur, befdrdert die Consumtion, vermehrt hiedurch 
wieder die Production und vervollkommt so die Veredlung 
der Landesproducte, die durch wohlf eklere Victualien im- 
mer begünstigt wird. So wird auf die einzige uns an- 
gemessene Weise unser Nationalwohlstand gegründet und 
befordert. 
Von diesen Grundsätzen ausgehend, wende ich mich 
nun zum Referat. Durch die Ansichten, die ich die Ehre 
hatte zu entwickeln, habe ich ohnehin schon mein Urtheil 
über dasselbe ausgesprochen. 
Indeß kann ich mich nicht enthalten, einige Stellen 
besonders hervorzuheben. 
Der Herr Referent sagt S. 15.: „Wenn nun auch 
nicht angenommen werden kann rc." 
Daß Bayern noch nicht übersetzt ist mit Fabriken, 
ist wohl allgemein bekannt, und wenn ich gleich selbst 
mich diesem Berufe gewidmet habe, würde ich mich doch 
freuen, noch recht viele Fabriken neben mir aufblühen zu 
sehen, weil ich überzeugt bin, daß dadurch das allge- 
meine Wohl befdrdert werde.
	        
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