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guͤnstigende Lage nicht gegeben hat; und nie kann ein
allgemein freyer Handel unsern Nationalwohlstand be—
gruͤnden. Jedoch bildet die dritte Abtheilung des Handels,
der Ausfuhrhandel, ein wesentliches Beforderungsmittel
dieses Nationalwohlstandes, und deßhalb muß er, so viel
nur immer mbglich, erleichtert werden.
Wenden wir uns nun zu unserer Agricultur und in-
ländischen Industrie. Werden diese geschützt durch ein wohl-
berechnetes Jollspfkem, so werden sie sich erheben; es wird
eine Thätigkeit eintreten, von der wir seit kaum zwey
Jahren durch das wohlthätige Zollgesetz vom Jahr 1820
nur eine Ahnung erhalten haben. ODiese industriöse Thä-
tigkeit in allen Gewerben wirkt wohlthätig zurück auf die
Agricultur, befdrdert die Consumtion, vermehrt hiedurch
wieder die Production und vervollkommt so die Veredlung
der Landesproducte, die durch wohlf eklere Victualien im-
mer begünstigt wird. So wird auf die einzige uns an-
gemessene Weise unser Nationalwohlstand gegründet und
befordert.
Von diesen Grundsätzen ausgehend, wende ich mich
nun zum Referat. Durch die Ansichten, die ich die Ehre
hatte zu entwickeln, habe ich ohnehin schon mein Urtheil
über dasselbe ausgesprochen.
Indeß kann ich mich nicht enthalten, einige Stellen
besonders hervorzuheben.
Der Herr Referent sagt S. 15.: „Wenn nun auch
nicht angenommen werden kann rc."
Daß Bayern noch nicht übersetzt ist mit Fabriken,
ist wohl allgemein bekannt, und wenn ich gleich selbst
mich diesem Berufe gewidmet habe, würde ich mich doch
freuen, noch recht viele Fabriken neben mir aufblühen zu
sehen, weil ich überzeugt bin, daß dadurch das allge-
meine Wohl befdrdert werde.