Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Prodinzen, ist außer Eisen-, Taback- und Leder fabrikation 
kaum mehr ein Schatten von dem, was es war und was 
es seyn sollte, und muß am Ende, weil ohne Schutz 
an keine Concurrenz neben vielen, in den manigfaltig- 
sten Fabrikations = und Industriezweigen vorgerückten 
Ländern zu denken ist, wegen der bedeutenden Sum- 
men, die nur allein für die aus deutscher Wolle verfer- 
tigten Tücher und andere Schafwollwaaren nach Eng- 
land, Frankreich und den Niederlanden wandern, ver- 
armen, wenn nicht diejenigen Mittel, die bisber jeder 
Staat mit Erfolg angewendet hat, um das Vaterland 
gegen vollige Plünderung unseres Geldes zu schützen, 
angewendet werden. 
Zwar hat in Bapern, so wie auch in mehreren 
Provinzen Deutschlands, die Baumwollweberey einige — 
mitunter bedeutende — Foutschritte gemacht, allein fie 
kann dennoch wegen hohen Arbeitslohues bey Handfabri- 
karion neben der billigen mit Maschinen eine Concur- 
renz nicht aushalten. 
Daher kommt es, daß außer Leder: und Taback- 
fabrikation alle deutschen Fabriken sinken müssen und 
sich nur solche mit dem Websiuhle ohne Maschinen in 
ziemlichem Flor erhalten werden, wie z. B. die Seiden- 
manufacturen in Frankreich, denn bis zum heutigen Tage 
zahlt nur allein Deutschland für Seidengewebe vierzehn 
Millionen Gulden jährlich nach Frankreich. 
Nach diesem kurzen Umrisse beurtheile ich den Fabrik= 
zustand Deutschlands und insbesondere Bayerns, und 
schicke meiner Beurtheilung des vorliegenden Tarifs die 
Grundsätze voraus, welche als Basis zu einem Jolltarif 
dienen müssen. 
Hiernach muß 
1u.) durch Schutz für inländische Erzeugnisse der 
widernatürlichen Verschließung und Erschwerung, inlän-
	        
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