Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

den unser Wohl und Wehe gar nichts kümmert, den ver- 
meintlichen Nutzen genieße? 
Wie groß der Gewinn seyn kann, welchen unsere 
inlaͤndische Raffinerien gegen die im Auslande haben, 
geht aus nachfolgender Zusammenstellung hervor. 
In Oesterreich zahlt raffinirter Zucker in 234 fl. Fuß 
19 fl. 48 kr. und roher 4 fl. 48 kr. Eingangszoll. 
In Raßland 2a fl. 4o kr. raffinirtet und à fl. 50 kr. 
roher. 
In Preußen raffinirter #y fl. 36 kr. und roher fl. 
und in Bayern der raffinirte ro fl. und roher 3 fl. 20 kr. 
In Holland, Frankreich und England sind alle raf- 
finirten Zuckergattungen bis auf Lumpen einzuführen verbo- 
ten, und warum denn? Gewiß aus dem einzigen und ein- 
fachen staatswirthschaftlichen Grunde, dem Staate die 
Summen zu erhalten, die statt minder für Rohzucker, 
vermehrt für raffinirte hinausgehen würden und alle 
Productionskosten im Lande zu belassen. 
Außer diesen besonders bemerkten Gegenständen stim- 
me ich mit dem vom verehrten zweyten Ausschusse modi- 
firten Zolltarif vom Jahre ½820 im Allgemeinen, und 
insbesondere mit Herrn von Utzschneider in denjenigen 
Gegenständen, die er in der Ein= und Ausfahr gollfrey 
bezeichnet hat. 
Hierauf hielt der Abgeordnete v. Dippel von der 
Bühne aus nachstehende Rede: 
Meine Herren! Einer der wichtigsten Zweige der 
Gesetzgebung liegt zur Berathung vor uns, der den we- 
sentlichsten Einfluß auf das Nationalvermögen, auf die 
Nationalwohlfahrt hat. — Hiebey handelt es sich nicht 
darum, wie man der producirenden fleißigen Masse der 
Nation das Geld aus der Tasche — nein — hier handelt
	        
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