den unser Wohl und Wehe gar nichts kümmert, den ver-
meintlichen Nutzen genieße?
Wie groß der Gewinn seyn kann, welchen unsere
inlaͤndische Raffinerien gegen die im Auslande haben,
geht aus nachfolgender Zusammenstellung hervor.
In Oesterreich zahlt raffinirter Zucker in 234 fl. Fuß
19 fl. 48 kr. und roher 4 fl. 48 kr. Eingangszoll.
In Raßland 2a fl. 4o kr. raffinirtet und à fl. 50 kr.
roher.
In Preußen raffinirter #y fl. 36 kr. und roher fl.
und in Bayern der raffinirte ro fl. und roher 3 fl. 20 kr.
In Holland, Frankreich und England sind alle raf-
finirten Zuckergattungen bis auf Lumpen einzuführen verbo-
ten, und warum denn? Gewiß aus dem einzigen und ein-
fachen staatswirthschaftlichen Grunde, dem Staate die
Summen zu erhalten, die statt minder für Rohzucker,
vermehrt für raffinirte hinausgehen würden und alle
Productionskosten im Lande zu belassen.
Außer diesen besonders bemerkten Gegenständen stim-
me ich mit dem vom verehrten zweyten Ausschusse modi-
firten Zolltarif vom Jahre ½820 im Allgemeinen, und
insbesondere mit Herrn von Utzschneider in denjenigen
Gegenständen, die er in der Ein= und Ausfahr gollfrey
bezeichnet hat.
Hierauf hielt der Abgeordnete v. Dippel von der
Bühne aus nachstehende Rede:
Meine Herren! Einer der wichtigsten Zweige der
Gesetzgebung liegt zur Berathung vor uns, der den we-
sentlichsten Einfluß auf das Nationalvermögen, auf die
Nationalwohlfahrt hat. — Hiebey handelt es sich nicht
darum, wie man der producirenden fleißigen Masse der
Nation das Geld aus der Tasche — nein — hier handelt