Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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sichs darum, wie man ihr das Geld in dle Tasche bringk- 
und das ist der wesentliche Unterschied zwischen dieseem urd 
einem ähnlichen Abgabengesetze, wie z. B. vom Malz-- 
aufschlage, vom Gewerbe und Erwerbe u. s. w., wenn 
nämlich ein solches Gesetz, wie es seyn soll, blos darauf 
berechnet wird, allen activen Verkehr zu schonen 
und von allen Lasten mdglichst zu befrepen, die Abgaben 
aber, zur Erreichung des Budgets, vom passiven Per- 
kehr zu erheben, womit dann zugleich der staatswirth- 
schaftliche und Haupt zweck erreicht wird. 
Bayern konnte sich bisher eines solchen Systems 
nicht rühmen; und was man vom Drey-Gulden= Sy- 
stem an uns als hochst liberal in dieser Versammlung 
anrühmte, war höchst liberal nur gegen den Passivver- 
kehr, aber höchst illiberal gegen den activen Theil 
desselben, wie der Herr Geheimerath von Utzschneider 
sehr richtig bemerkr. 
Alle Luruswaaren, entbehrliche Gegenstände, alle 
fremden Gewerbserzeugnisse waren verhältnißmäßlg zum 
Werth, zur Entbehrlichkeit und zur Arbeit sehr gering, 
dagegen die rohen Producte, die uns unentbehrlichen Ge- 
genstände sehr hoch belegt. Die Ausfuhr war durch Zoll 
und Weggeld erschwert, eben so die Durchfuhr, und im 
innern Verkehr durfte sich kein beladener Karren bewe- 
gen, ohne besteuert zu werden; und dieses nennt man 
liberal, mäßig, gleichsam als dürfte man das Fremde 
nur berücksichtigen, und das Heimische schonungslos be- 
handeln. 
Man mußte die Summen auftreiben, wollke aber 
durchaus nicht das Fremde angreifen, und so wüthete 
man dafür in seinen eigenen Eingewelden. Ist das mä- 
ßPHig? — Heißt das liberal? Soll man zu einem solchn 
verkehrten Systeme zurückkehren? —
	        
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