Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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v. Utzschneider mit, entschied bey vielen Saͤtzen durch 
sein Votum und zwar oͤfters gegen das jetzt von 
ihm vorliegende Separatvotum. Ich glaube nicht, 
daß so ein Benehmen collegialisch sep. Was moͤchte 
wohl dabey heraus kommen, meine Herren, wenn außer 
dem Referenten und allenfalls noch dem Coreferenten, 
noch jedes der Übrigen y Ausschußglieder ein Separat- 
votum, einen Jolltarif, brächte Denn wo vielerley 
Gegenstände vorkommen, wie bey einem Tarif, fehlt 
es nicht an verschiedenen Ansichten; sie zu vereinigen, 
die Meynungen des Ausschusses vereint an die Kammer 
zu bringen, das ist ja die Aufgabe Ihrer Ausschüsse. 
Noch ein anderes verehrtes Mitglied des zweyten 
Ausschusses, Herr Dr. Geier, hat nach geschlossenen Be- 
rathungen und Abstimmungen über den Tarif Ihnen 
andere Ansichten mitgetheilt, und will die Zolle nach 
dem wahren Werthverhältniß der Gegenstände erhoben 
wissen, außer andern Principien, welche er dabey auf- 
stellt. Ohne mich auf letztere jetzt einzulassen, erkläre 
ich mich blos, daß ich mich zu der Belegung der zollbaren 
Gegenstände nach ihrem Werth wohl verstehen kbnnte; 
allein ich halte dieselbe bey unserer gegenwärtigen Lage 
unausführbar. Zu einer Verzollung nach dem Werth, 
wie sie z. B. im Kdnigreich der Niederlande statt har, 
gehdren nur wenige an den Grenzen gelegene Jollstätten, 
nicht die Menge im Innern des Landes gelegener Hall- 
admter; und dabey müussen Leute angestellt seyn, welche 
mit dem Werth eines jeden vorkommenden Artikels ge- 
nau bekannt sind, damit sie, wofern ihnen der ange- 
gebene Werth zu gering erscheint, nach dem Gesetz, 
mit ro Procent Zuschuß, die Waare zum Besten des 
Fiscus für angegebenen Werth übernehmen können. 
Ohne solche Vorkehrungen ist eine Werthsverzollung für 
den Finanzzweck eine wahre Nullilät.
	        
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