Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Die bereiteten Apothekerwaaren aber be- 
antragte ich zu 5 fl. gleich dem Herrn von Utzschnel- 
der. Hingegen verweise ich auf das Coreferat, warum 
Droguerie= und Materlalwaaren, als Gegenstände des 
Zwischenhandels, auf dieselben Sätze wie unbereitete Apo- 
thekerwaaren gesetzt wurden. Ich kann bey dem so ge- 
ringen Werth so vieler dahin gehdrigen Artikel keinen 
so großen Mißgriff bey dleser Belegung finden. Der 
Vortheil für den Zwischenhandel leuchtet in die Augen. 
Thun wir doch nicht immer, als hätten wir einen Spiel- 
raum don 3# oder 30 Millionen Seelen, statt des be- 
schränktern, auf dem wir uns befinden. Hier kommt es 
überdieß meistentheils auf kelne Industeie an, welche 
durch höhern Joll zu schützen wäre. 
Bey Galan teriewgaren gibt sich Herr v. 
Utzschneider viele Mübe, mir einen Irrthum nachzu- 
weisen, der aber nicht besteht. Es ist mir verdrießlich, 
Sie, meine Herren, damit aufzuhalten, allein es hat mich 
slelbst befremdet, zu welchen Sophistereyen man seine 
ZJuflucht nimmt, um zu kritisiren und zu tadeln. Seite 
134. des Separatvotums wird die Fassung des Artikels 
Galanteriewaaren im Tarif der Regierung ausgezogen, 
aber dabey das Wort: untereinander auzgelassen, 
das, so wie etz wegbleibt, freylich den Sinn entsiellen 
würde. So wie es aber im Tarif steht, ists in Ord- 
nung; alle Waaren, welche im Galanteriewaarenhandel 
untereinander vorkommen, zahlen den Zoll für Ga- 
lanteriewaaren selbst, wenn sie im Einzelnen geringer be- 
legt wären; so hat es einen Sinn. Herr von Utzschnet- 
der läßt aber, um zu kritisiren, dieses Wort weg und 
stellt die überflüssige Frage, was bey Güuürtler: und 
Messingwaaren der Jollbeamte bey sogenannten gelb und 
weiß gesottenen Messingwaaren Zu fordern habe, da solche 
auch bep Krämereywaare zu 15 fl. per Centner vorkämen?
	        
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