Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

— 445 — 
Der Sinn ist ganz klar; kommen sie alleln, (solire, 
ohne Galanteriewaaren, so zahlen sie für das, was 
sie sind; kommen sie aber untereinander im Ga- 
lanteriewaarenhandel, so geht es nach dem Sah für 
Galanteriewaaren. So lautet der Antrag der Regierung 
und die JZollbehandlung wird dadurch erleichtert. Seite 
130. fragt Herr v. Utzschneider, welcher Jollbeamte 
vermag sogenannte gesottene messingene Leuchter von 
versilberten soder vergoldeten zu unterscheiden? und 
ruft dabey aus: Welche Ungleichbeit! welche Willkühr! 
In seinem Tarif, Seite 976. bey den Messingwaaren be- 
antragt er selbst: 
1.) Diejenigen blos von Messing, dann gelb und 
weiß gesotten ohne Vergoldung und Versübe- 
rung zu 30 fl. der Centner. 
2. Dieselben vergoldet, versilbert, zu 50 fl. 
Alsfo was bey mir getadelt wird als Anomalie, er- 
laubt man sich selbst im ganz gleichen Fall. Welche Con- 
sequenz! Man sieht, daß zwey daran gearbeitet haben. 
Oelseife, bisher Gegenstand der Begünstigung, 
soll aber, weil die Fabriken sie unentbehrlich brauchen, 
zur Vermeidung der Begünstigung ganz niedrig belegt wer- 
den. Ich beantrage sie für alle Färber und Fabrikanten 
zu 25 kr. den Centner Eingangszoll, ohne daß sie damit 
Handel treiben dürfen. 
Man kdante einwenden, dann wären die kleinern 
Gewerbsleute, die nicht direct beziehen, ausgeschlossen. 
Mit nichten; denn entweder stehen in solchen Fällen meh- 
rere kleinere zusammen, wenn sie ihre Oelseife auswärts 
bestellen, oder sie wenden sich an einen Kaufmann, der 
sie ihnen kommen läßt, und sie verzollen solche zu #5 kr. 
zum eigenen Gewerbebedarf. 
Bep Spiritus beantrage ich, analog mit den
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.