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Leder belegt derselbe Tarif mit verschiedenen
Jollsätzen und fteigert die Einfahrzolle einiger Sorten
von 15 fl. auf 20 fl., ja bis auf's Doppelte zu 30 fl.,
obgleich Herr v. Utzschneider S. 53. selbst sagt, es
bedürfe bey dem Leder keiner Zollerhdhung.
Abermals ein Beweis, daß ein Anderer den Tarif ge-
macht hat. Mein Capitalfehler wäre also, daß ich o“
denke, wie S. 53. des Separatvotums, daß es nemlich
keiner Erhöhung bedürfe.
Bey Lederwaaren kommen wieder drey Zollsätze:
30 fl., 40 fl., 100 fl., was abermals Anlaß zu greu-
zenloser Willkühr bey der Verzollung gibt! 3. B. eine
gemeine Peitsche zahlt sub 1. 30 fl. — jedoch feinere 40 fl.,
noch feinere roo fl. Wer unterscheidet dreperlep Futte-
rale oder Kappen? Es gibt Kappen zu 30 fl., zu 40 fl.
zu loo fl. Zoll, ebenso Futterale, so auch Handschuh!
Wo ist denn unter so vielerlep Gattungen von Lederwaaren
der Begriff grob, oder halbfein, oder ganz fein auszu-
mitteln, ohne Willkühr?
· Wenn Sie, meine Herren, auf so was eingehen,
so ist jedem Mißbrauch Thuͤr und Thor geoͤffnet. Unse-
re Zollstaͤtten werden in wahre Kampfplaͤtze verwandelt,
oder das Verzollen wird zur Lotterie, je nachdem der
Zollbeamte bey guter Laune ist, ob er zu 30 fl., 40 fl.
oder roo fl. verzollen lassen will.
Leinwand. Hier wird wieder ohne Grund kri-
tisirt, und dabey eine arge Jollerhdhung beantragt.
Mir ist keine einzige Eingabe um Steigerung dieser Z3dl-
le zu Gesicht gekommen. Wenn ich im Tarif des Herrn
v. Utzschneider den allgemein bekannten Artikel
Leinwand suche, finde ich ihn nicht im L., ich muß
in F. zum Flachs. Was ist daemit gewonnen? Dann
finde ich endlich Leinwand unter der Beuennung Gewebe
von Flachs und Hanf zu zwey Zollsätzen, einen um