Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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benbthigte gefärbte Seide im Auskand kaufen; so er- 
schwert man ihnen das Geschäft zum Vortheil der aus- 
ländischen Seidengewebe. 
Ich beantrage folgende Sätze: 
ungefärbte Seide zu 50 kr. 
gefärbte aber zu 20 fl. (statt 40 fl.) 
Wegen Stahl beziehe ich mich an oben Gesagtes 
bey Gelegenheit der Geschmeidwaaren; ich habe den 
Druckfehler nachgewiesen, und dann wird sich der Ein- 
klang finden, den Herr v. Utzschneider vermißt. 
Bey den zahlreichen an die Kammer gelangten Ein- 
gaben sprechen alle das Bedürfen nach fremdem feinem 
Stahle aus; daher hielt ich für jetzt wenigstens den 
Zoll von?: fl. 40 kr. den bestehenden Verhältnissen ange- 
messener als 3 fl. 20 kr., und um Begünstigungen mdg- 
lichst auszuweichen. 
Die Mühlsteinbesitzer in Wendelstadt klagten 
in ihrer Eingabe hauptsächlich über die zu hohe Abga- 
be an das Aerar bey den Steinbrüchen. Wird ihnen 
da geholfen, was Sache der Regierung ist, so scheinen 
mir diese Mühlsteine mit 30 kr. pr. Stück als Gegen- 
stand, den die Landwirthschaft bedarf, hoch genug belegt. 
Bey Stiefelkappen und Schäften sehe ich 
nicht recht ein, warum sie blos, weil sie schon zugeschnit- 
ten sind, deßhalb theurer als unverschnittenes fertiges 
Leder verzollt werden sollen? In der hiesigen Lederfa- 
brik geschieht dasselbe Zuschneiden ganz einfach. 
Wachstaffent belegte ich, weil er mehr zum 
medicinischen Gebrauch gehdrt, nicht so hoch, als andere 
Stoffe. Ist etwa das ein Capitalfehler, daß ich diesen 
Artikel als häufiges Bedürfniß der Kranken, und nichr 
mercantilisch oder finanziell griff, so stimme die Kammer 
dafür anders; ich wollte denselben nicht vertheuren. —
	        
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