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benbthigte gefärbte Seide im Auskand kaufen; so er-
schwert man ihnen das Geschäft zum Vortheil der aus-
ländischen Seidengewebe.
Ich beantrage folgende Sätze:
ungefärbte Seide zu 50 kr.
gefärbte aber zu 20 fl. (statt 40 fl.)
Wegen Stahl beziehe ich mich an oben Gesagtes
bey Gelegenheit der Geschmeidwaaren; ich habe den
Druckfehler nachgewiesen, und dann wird sich der Ein-
klang finden, den Herr v. Utzschneider vermißt.
Bey den zahlreichen an die Kammer gelangten Ein-
gaben sprechen alle das Bedürfen nach fremdem feinem
Stahle aus; daher hielt ich für jetzt wenigstens den
Zoll von?: fl. 40 kr. den bestehenden Verhältnissen ange-
messener als 3 fl. 20 kr., und um Begünstigungen mdg-
lichst auszuweichen.
Die Mühlsteinbesitzer in Wendelstadt klagten
in ihrer Eingabe hauptsächlich über die zu hohe Abga-
be an das Aerar bey den Steinbrüchen. Wird ihnen
da geholfen, was Sache der Regierung ist, so scheinen
mir diese Mühlsteine mit 30 kr. pr. Stück als Gegen-
stand, den die Landwirthschaft bedarf, hoch genug belegt.
Bey Stiefelkappen und Schäften sehe ich
nicht recht ein, warum sie blos, weil sie schon zugeschnit-
ten sind, deßhalb theurer als unverschnittenes fertiges
Leder verzollt werden sollen? In der hiesigen Lederfa-
brik geschieht dasselbe Zuschneiden ganz einfach.
Wachstaffent belegte ich, weil er mehr zum
medicinischen Gebrauch gehdrt, nicht so hoch, als andere
Stoffe. Ist etwa das ein Capitalfehler, daß ich diesen
Artikel als häufiges Bedürfniß der Kranken, und nichr
mercantilisch oder finanziell griff, so stimme die Kammer
dafür anders; ich wollte denselben nicht vertheuren. —