Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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selben Tarif, den man Ihnen, als ob er ein wahres 
Evangelium ware, angepriesen hat. Nach diesem wer- 
den Sie mir erlauben, Sie zu bitten, ihn doch ja, ehe 
Sie beschließen, recht genau zu prüfen. Ich habe ihn 
erst seit zwey Tagen in Händen und behalte mir noch 
am Schluß der Debatte weitere Bemerkungen vor, weil 
es mir an Zeit gebrach, alles durchzugehen; so fand ich 
auch Strohgeflechtwaaren mit 6 kr. zum Eingang pr. 
Gulden Werth belegt, aber mit 22k# kr. vom Gulden 
Werth Weggeld. Bey Siebmacherarbeit macht es 25 kr., 
also mehr Weggeld als Joll; — ein neues Mittel zu 
hoher Belegung. 
Zum Schlusse! Nach genauer Prüfung des Aus- 
falles, welcher bey den Zollgefällen durch Ihre Abstim- 
mungen über die Weggelder und Durchfuhrzölle entstehr, 
wobey ich auch auf die Pflasterzdlle Rücksicht nehme und 
sogar, ich will es offen bekennen, auf eine Minderein- 
nahme wegen des Tractats mit Würtemberg, wenigstens 
für den Anfang, rechne, habe ich gefunden, daß, wenn 
man alle vollendeten Baumwollenwaaren, dann alle Sei- 
den und Wollengewebe zu 0o fl. setzt, den Cassee auf 
15 fl. den Jucker auf 12 fl., man für die Ausfälle, zu- 
züglich der jetzt schon bestehenden Mehreimahme bep den 
Zdllen vom Jahr ½326, reichlich gedeckt ist, und selbst 
den beantragten Modifscationen zum Tarif von 1826 
beystimmen darf. Die Finanz wird dabey besser ihre 
Rechnung finden, als bey einer übertriebenen Ausdeh- 
nung der roo fl. JSdlle, und wenn man es bep uns, 
so wie in Würtemberg, an scharfer Aufsicht und an Be- 
setzung der Zollämter mit ganz tüchtigen Leuten nicht 
fehlen läßt, so wird noch mehr als der budgetmäßige 
Betrag herauskommen. Ich beantrage also folgende Ab- 
dnderungen in den Einfuhrzöllen: 
bo fl. für alle Baumwollwaaren, mit Ausnahme 
der rohen; daun für alle Wollen= und Seidengewebe.
	        
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