Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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moͤglich herabgesetzt werden sollen. Zu diesem Ende sind 
schon bey der letzten Staͤndeversammlung und durch das 
Gesetz vom 11. Sept. 1825 wohlthätige Einleitungen 
getrossen worden, und Dank und Anerkennung verdient 
es, daß die Regierung diese Herabsetzung der Ausgangs- 
zolle noch mehr durch die Verordnung vom 28. Dec. 
1820 bewirkt hat. 
In dieser Beziehung stimme ich ganz mit dem Mi- 
nisterium und mit dem zweyten Ausschusse, in so weit 
dieser noch weitere Minderungen begutachtet, und über- 
haupt für jede Minderung der Ausfuhrzdlle, so weit sie 
der Zustand unserer Finanzen zuläßt. Ich lasse mich 
durch falsche Rücksichten auf unsere Industrie nicht ver- 
leiten, rohe Producte darum, weil sie derselben noch 
dienen konnen, mit höheren Ausgangzzollen zu belegen. 
Höhere Ausgangsgebühren würden am meisten den Land- 
mann treffen, dem Fabrikanten zwar scheinbar nützen, 
aber in der That auch ihm schädlich seyn, da es natür- 
lich ist, daß, je geringeren Preis der Producent für 
seine Erzeugnisse erhält, desto mehr die Production zu- 
rückgeht und daß so dann der Fabrikant desto weniger 
mit den ihm nöthigen Materialien versehen wird. Ich 
stimme daher gegen jede Erhöhung der Ausgangezlle. 
Die verschiedensten Ansichten herrschen über den 
Eingangszoll; aber die Meisten scheinen in dem 
System hoher Zölle, d. h. in dem Isolirungssystem, alles 
Heil zu suchen. 
Was man zu Gunsten dieses Systemes sagen kann, 
hat der erste Redner auseinandergesetzt mit einer Ge- 
wandtheit, die um so seltener und auffallender ist, als 
er meines Wissens jenen dem Berichte des Ausschusses 
Dbbeygedruckten Aufsatz verfaßt hat, welcher (Seite 20) 
also beginnt:
	        
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