— 469 —
uns die Verordnung vom 26. Dez. 1826, indem die
Aufstellung von 500 Gensdarmen einen Kostenaufwand
von beylaͤufig 300000 Gulden erfordert, eine Ausgabe,
welche, wie sehr es auch der loͤblichen Bemühung der
Regierung gelungen ist, die Verwaltungskosten zu vers
mindern, ohne die Ergreifung des Systems hoher Zoͤlle
nicht eingetreten waͤre.
Daß bohe Zdlle auf die Dauer nicht zur Ver-
mehrung der Einnahmen führen, zeigt die Erfahrung.
Auf sie hat sich auch der erste Redner von der Bühne
berufen, unter Beziehung auf amtliche Quellen und auf
die Rechnungen. Erlauben Sie aber, daß ich das von
ihm Uebergangene ergänze, und das Frrige berichtige.
Das schlagendste Beyspiel, das man mir entgegen-
setzen kann, stelle ich selbst offen, da ich nur Wahrheit
suche, oben an. Es ist der große finanzielle Gewinn,
den man im Jahr 192# am Zollertrage gemacht hat.
In diesem Jahre war die rohe Einnahme 3,425,072 fl.
21 kr., als gegen das Jahr 1825, wo die Einnahme
nur 2,03087 fLC 43 kr. betrug, um 773107 fl. 10#x#kr
mehr. Allein ich frage nach dem Reinertrage. Noch
liegen uns die Rechnungen nicht vor; ich weiß aber,
daß derselbe 2,028,0)5 fl. beträgt, also die Budgetsumme
bedeutend übersteigt. Wie gerechnet worden, weiß ich
nicht; wohl aber, daß die Pensionen der Zollcasse zu
150105 fl. à□ kr. In Folge des Gesetzes vom 11. Sept.
1325 auf die Pensionsamortisatlonscasse übertragen wor-
den, also nicht mehr ber Zellverwaltung zur Last ge-
rechnet worden sind, wodurch der Betrag der Administra-
tiouskosten freplich bedeutend vermindert und der Rein-
ertrag sehr vermehrt werden mußte.
Eine andere Ursache der erhdhten Einnahme im
Jahre 1823 liegt in der Art der Anwendung des Tarifs