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vom 28. Dec. 1826. Man hat naͤmlich nicht blos die-
jenigen Waaren, welche erst vom 1. Jaͤnner 1827 an
uͤber die Graͤnze gingen, diesem Tarife unterworfen,
sondern auch, und zwar mit Recht, aber gegen die frü-
here Uebung, alle in königl. Hallen und Privatnieder-
lagen vorhandenen Waaren. Diese Vorräthe waren be-
deutend, da Kaufleute und Fabrikanten wohl wußten,
daß eine, aber nicht welche, Veränderung in den Zoll-
sätzen vor sich gehen werde, daher vorsorglich Güter ein-
führten und sie in die Niederlagen brachten, um sie
nach Umständen als durchgehende Güter oder als Con-
sumogüter zu behandeln. Das Verfahren des Ministe-
riums zerstörte aber alle Berechnungen der Kaufleute
und Fabrikanten, indem es auch die schon vor dem
1. Jan. 1327 eingeführten Güter dem neuen Zolltarif
unterwarf.
Dieses Verfahren wirkte natürlich vortheilhaft auf
den Jollertrag im Jahre 1828 ein, aber diese Wirkung
ist vorübergehend, wie deren Ursache.
Auch der Umstand ist erheblich, aß im Jahre
132#6 die neue Organisation der Zollbehdrden und die
Versetzung vieler Zollbeamten eingeführt worden ist.
Dieser Wechsel, welcher die nachthellige Wirkung
der Freundschaften und Gevatterschaften der Zollbeamten
mit Kaufleuten und Fabrikanten in Ansehung des ZJoll-
wesens zerstbdrt und den Eifer neu anfacht, wird all-
mählig erkalten da der Wechsel so häufig als zur
Sicherung der Zollgefälle ndthig seyn würde, ohne große
Kosten nicht wiederholt werden kann.
Hiezu kommt ferner, daß in dem höhern Ertrag
der Zdlle auch der höhere Ertrag der Jollstempelgebühren
(über 20,000 fl.) eingerechnet ist, und wenn man über-
haupt rühmt, mehr als 6000.000 fl. über den Voranschlag