Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Verordnungen noch mehr erhoͤht, aber indem man im- 
mer nach hoͤherer Einnahme aus den Zoͤllen trachtete, 
so fiel sie von Jahr zu Jahr herab, so daß fie i. J. 
1705 nur 383588 fl. 36 kr. betrug. 
Unter den beyden Regierungen hatte man es an 
Maßregeln zur Sicherung der Zölle und der Industrie 
nicht fehlen lassen; das Corps der sogenannten Grünen 
ist noch im Angedenken und die Kosten verschlangen 
60 — 70 pt. der Einnahme. Dennoch zeigt der herab- 
gesunkene Betrag derselben, daß man die Einschwärzung 
nicht hindern konnte, und die wenigen Fabriken, welche 
unter dem Schutze des Zollspstems mit der größten An- 
strengung und Unterstützung von Seite der Regierung 
entstanden waren, schleppten sich nur kümmerlich fort. 
Der Churfürst und nachmalige König Maximilian 
Joseph, höchstseligen Angedenkens, ergriff daher gleich 
bey seinem Regierungsantritte das entgegengesetzte Sy- 
stem und erließ i. J. 1700 elne neue Mauthordnung, 
durch welche das Isolirungespstem gestürzt wurde. In 
dieser Verordnung erklärte die Reglerung unumwunden, 
daß sie lieber alle Zölle aufheben würde, wenn es die 
Lage der Finanzen gestattete, indem es ein das Velk 
drückendes, alle Industrie zerstbrendes Un- 
ternehmen sey, durch Gesetze und Auflagen das Com- 
merz leiten zu wollen, und der Verfasser jener Verord- 
nung ist der Herr v. Utzschneider. 
Der Ertrag der Zölle, welche nach diesem Systeme 
nur in zweyen Sätzen zu 50 kr. und zu 2 fl. 50 kr. er- 
hoben wurden, war schon im ersten Jahre in demselben 
Gebiethe, aus welchem man zuletzt nach dem. Systeme 
hoher bis auf 125 PEt. steigenden Zölle nur gegen 
383000 fl. erhob, und zwar bey einer gar ulcht stren- 
gen Aufsicht, 551774 fl. 30 kr., eine Summe, welche
	        
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