sank schon in den naͤchsten Jahren fast auf so viel als
nichts herab.
Gegen dieses warnende Beyspiel bemerkt der erste
Redner, die Regierung habe die ihr aufgedrungene
Maßregel nicht mit Strenge durchgefuͤhrt, und ohnehin.
habe es ihr an allen Anstalten dazu gefehlt. Es mag
seyn, daß man durch aͤußere Verhaͤltnisse dazu fortgezo—
gen wurde; allein nachdem es einmal so war, so ließ
es das Finanzministerium, (denn jeder Finanzminister
liebt volle Cassen) am Vollzuge eben nicht fehlen. Er-
innern Sie Sich nur, daß man in alle Waarenlager
einfiel und alles, was seit Jahren schon anf dem Lager
war, dem Colonialimpôöt unterwarf; und wenigstens seit
dem Jahre 1387X, wo die Regierung überhaupt ein
ganz anderes Jollspstem ergriff, fehlte es auch nicht an
Anstalten zur Durchführung strenger Anordnungen; aber
eben in diesem Jahre ertrug der ganze in Folge des
franzdsischen Decrets auferlegte Zoll nur 901,050 fl.,
im Jahre 1813 gar nur 20,577 fl. und im Jahre 13812
20, 177 fl.
Mit den hohen Jollsätzen in Folge des Trianoner
Decrets waren die milden Zollsätze nach der Jollordnung
vom Jahre 1808, deren höchster Satz 3 fl. nicht über-
stieg, unvereinbar, und so war die Regierung von
fremdem Einfluß gedrungen, das System der Mäßi-
gung zu verlassen und jenes der hohen Jolle zu ers
greifen. Dazu kam noch ein anderer Umstand, welcher
die Regierung veranlaßte, sich für dieses System zu
bestimmen. Man hatte nämlich die ganze Masse der
Staatsschulden und Zahlungsrückstände von dem lau-
fenden Dienste abgesondert und zu deren Tilgung eine
eigene Commissson unter der Leitung des Herrn v. Utz-
schneider angeordnet. Man mußte die Schuldentil-