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gungscasse, deren Obliegenheiten damals noch gar nicht
bemessen werden konnten, reichlich dotiren und fand kein
anderes Mittel als hohe Zoͤlle. Am 23. Sept. 1811
wurde daher eine neue allgemeine Mauthordnung er-
lassen, welche sowohl auf die Dotirung der Schulden-
tilgungsanstalt als auf staatswirthschaftliche Zwecke ging.
Die Eingangszdlle waren sehr mild; die Sätze be-
standen nur in 2 fl. und 2 fl. 30 kr.; aber man hatte
nicht nur den Colonialimpöt fort zu entrichten, sondern
auch einen Aufschlag von 3— 50 fl. für die Schulden-
tilgungsanstalt zu bezahlen. Das war für jene Zeit,
wo man im Königreiche hohe Zolle noch nicht empfun-
den hatte, etwas Ungeheures, und ich erinnere mich
noch recht wohl des Geschreyes, welches durch diese
neuen Zolle veranlaßt wurde.
Sehen wir nun, welchen Ertrag diese hohen Joll-
sätze ergaben! Im ersten Jahre 1874 ergab sich ein
Rohertrag von 5,817,202 fl. und ein Reinertrag von
2,003,010 fl.; also nur eine Summe, fast derjenigen
gleich, welche gegenwärtig im Budget als Voranschlag
steht, und bedeutend kleiner, als jene, als noch der
hochste Zollsatz nicht 50 fl., sondern 3 fl. war. Hierauf
sanken die Einnahmen aus den Zöllen von Jahr zu
Jahr, so daß sie nach Napoleons Sturz im Jahre
1818 nur 2,500,000 roh und — 1,008,508 fl. rein be-
trugen. Zu keiner Zeit seit der Vereinigung der ver-
schiedenen zum Königreiche Bayern gehbrigen Länder
standen dieselben so tief, als in diesen Jahren, und nie
mehr kamen sie so tief herab. Im Jahre 1828 hoben sich
dieselben wieder auf 1,700,074 fl. rein, aber nur in
Folge der bedeutenden Ersparungen, welche das damalige
Ministerium in diesem Theile der Verwaltung machte.
Es ist bemerkenswerth, daß die fär die Schuldentil-