Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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gungscasse bestimmten Aufschläge nicht so wirksam wa- 
ren, als man meynen mochte. Sie überstiegen im Ta- 
rife den Zoll häufig um das Zehnfache; daher sollte 
man etwa annehmen dürfen, daß auch der Ertrag der- 
selben jenen der Zölle um das Zehnfache überstiegen 
habe? — Behüte der Himmel! Ihr Ertrag er- 
reichte jenen der Zölle niemals, dfrers kaum 
zum dritten, vierten und fünften Thelle. 
Also, meine Herren! die Zdlle, deren höchster 
Satz 5 fl. war, haben drei= vier= fünfmal 
mehr ertragen, als die Aufschläge, deren 
hoöchster Satz 50 fl. war. Dieses zeugt gewiß nicht 
zu Gunsten hoher Zolle! 
Im Jahre 1820 erkannte. man die Nachtheile hoher 
Jollsätze. Die Regierung wollte zum Systeme der Mäßi- 
gung zurückkehren und brachte den Enmwurf zu einem 
Zollgesetze an die Kammer. Diese wählte eine besondere 
Comittee von Sachderständigen, wobey der Einfluß eines 
Fabrikanten, des Hrn. Bestelmaper, auf den Gegenstand 
sichtbar nicht unbedeutend war. Man wollte hiebey das 
Interesse der Finanzen und der Judustrie vereinigen, und 
obgleich ich weit entfernt bin, den Tarif vom Jahre 1819 
für fehlerfrey zu halten; — denn von welchem Jolltarife 
koönnte man dieses rühmen! — obgleich ich insbesondere 
mehrere Sätze zum Nachtheile der inländischen Industrie 
für zu hoch halte, so ist es doch ein großer Vorzug dieses 
Tarifs in Vergleichung mit dem vorigen, daß der höchste 
Satz der Eingangszlle auf 20 fl. herabgesetzt wurde, und 
da es dem Ministerium gelang, auch die Administrations- 
kosten in Vergleichung mit dem J. 1807#F um eine Million 
zu vermindern, so ergab sich in dem Jahre 163 ein rei- 
ner Ertrag der Jollgefälle von 1,040,250 fl. und der 
Durchschnitt des Ajährigen Ertrages vom Jahre #822 bis 
18:z belief sich auf. 1,024,à 10 fl. 17 kr. ö hl., eine
	        
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