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gungscasse bestimmten Aufschläge nicht so wirksam wa-
ren, als man meynen mochte. Sie überstiegen im Ta-
rife den Zoll häufig um das Zehnfache; daher sollte
man etwa annehmen dürfen, daß auch der Ertrag der-
selben jenen der Zölle um das Zehnfache überstiegen
habe? — Behüte der Himmel! Ihr Ertrag er-
reichte jenen der Zölle niemals, dfrers kaum
zum dritten, vierten und fünften Thelle.
Also, meine Herren! die Zdlle, deren höchster
Satz 5 fl. war, haben drei= vier= fünfmal
mehr ertragen, als die Aufschläge, deren
hoöchster Satz 50 fl. war. Dieses zeugt gewiß nicht
zu Gunsten hoher Zolle!
Im Jahre 1820 erkannte. man die Nachtheile hoher
Jollsätze. Die Regierung wollte zum Systeme der Mäßi-
gung zurückkehren und brachte den Enmwurf zu einem
Zollgesetze an die Kammer. Diese wählte eine besondere
Comittee von Sachderständigen, wobey der Einfluß eines
Fabrikanten, des Hrn. Bestelmaper, auf den Gegenstand
sichtbar nicht unbedeutend war. Man wollte hiebey das
Interesse der Finanzen und der Judustrie vereinigen, und
obgleich ich weit entfernt bin, den Tarif vom Jahre 1819
für fehlerfrey zu halten; — denn von welchem Jolltarife
koönnte man dieses rühmen! — obgleich ich insbesondere
mehrere Sätze zum Nachtheile der inländischen Industrie
für zu hoch halte, so ist es doch ein großer Vorzug dieses
Tarifs in Vergleichung mit dem vorigen, daß der höchste
Satz der Eingangszlle auf 20 fl. herabgesetzt wurde, und
da es dem Ministerium gelang, auch die Administrations-
kosten in Vergleichung mit dem J. 1807#F um eine Million
zu vermindern, so ergab sich in dem Jahre 163 ein rei-
ner Ertrag der Jollgefälle von 1,040,250 fl. und der
Durchschnitt des Ajährigen Ertrages vom Jahre #822 bis
18:z belief sich auf. 1,024,à 10 fl. 17 kr. ö hl., eine