Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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In Ansehung der Finanzen war es daher unnbthig, zur Er- 
hdhung der indirecten Auflagen seine Zuflucht zu nehmen; 
das Bedürfniß, welches die Regierung nachweisen wuß, 
wenn sie eine Erhöhung derselben begehrt, ist nicht nach- 
gewiesen, indem der Ansatz im Budget weit überstiegen 
ist. Der Handel war in jenem Jahre nicht lebhafter, die 
Industrie nicht blühender als jetzt; die Mehreinnahme ist 
nichts als die Frucht strengerer Aufsicht. Dabey ist nicht 
zu übersehen, daß der Jollcasse die Bauten, die Jollent- 
schädigung der Standesherren und die Pensionen zur Last 
lagen. Letztere allein in einem Betrage von #56, 1 46 fl. 
sind nun auf die Pensions-Amortisationsanstalt Überwiesen; 
rechnet man sie von den Administrationskosten ab, so würde 
sich der Reinertrag der Zoölle in 182# auf 2,332, 148 fl. 
belaufen. 
Im Jahre ½823 war bey denselben Jollsätzen der 
Nohertrag der Jollgefälle 2,650% 874 fl. 43 kr. und der 
Reinertrag 2,052,343 fl. 48 kr., also nur um 7650 fl. 
55 kr. unter dem Budgetansatz; und die Administratione-= 
kosten, sonst über 1oo, ooo fl., waren auf die Summe von 
508.530 fl. 55 kr. herabgebracht worden, zum Beweis, 
daß die Verwaltung bey dem Systeme mäßiger Solle dem 
Ertrage unnachtheilig sehr vereinfacht werden knne. 
Aus dlesen Ergebnissen aus einer langen Reihe von 
Jahren kann ich für mich keine andere Ueberzeugung zie: 
hen, als daß hohe Jollsätze für die Finanzen nicht vortheil- 
haft sepen und daß dieselbe, den Unterthanen auferlegt, 
nicht sowohl von der Staatscasse als von den Schwärzern 
und ihren Genossen bezogen werden. 
Der zweyte Grund, welchen man für hohe Zdlle 
anführt, ist ver Schutz der inländischen In- 
dustrie. 
Gewiß, wenn man einmal zu Zdllen überhaupt ger 
zwungen ist, so scheint es bepnahe unmdglich, die inlän- 
Veryandl. XIII. Bo. 34
	        
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