Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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meistens auf unseren eigenen Verbrauch beschränke seyn 
würden. 
Von 20 Suckerraffinerien würde bep unserem Be- 
darf eine nur 5000 Centner Rohzucker zu verarbeiten 
haben, was die theuren Anstalten für die Fabrik nicht 
lohnen würde. Nimmt man nun an, daß der raffinirte 
Zucker mit dem Zolle von 20 fl. auf 53 fl. der Centner 
zu stehen kommt, so würde er mit dem den Raffinerien 
begünstigungsweise gestattetem minderen Zolle von 37 fl. 
auf 46 fl. zu stehen kommen. Somit wäre es der 
Unterschied von 9 fl. vom Centner, oder bep einer Ein- 
fuhr von F5,000 Centnern eine jährliche Differenz von 
675,0°00 fl., welche die Regierung denjenigen bieter, 
welche die Raffinerien im Lande errichten wollen. Dieses 
ist die Lockspeise für einheimische wie für fremde Unter- 
nehmer, besonders da die ZSollbegünstigung, welche ihnen 
geboten wird, wohl zureicht, weil der Preis des rohen 
Juckers zum raffinirten, nach den mir vorliegenden 
Preislisten, sich wie 9B: 11, nicht, wie der Herr Co-= 
referent annimmt, wie 4: 1 ve#thäl. 
Nun ist aber der fremde Kaufmann, z. B. der 
Hamburger, gerade so gescheid als der in Bayern; 
jener, da man ihm seinen raffinirten Zucker nicht im 
Auslande abkauft, errichtet eine Commandite in Bayern, 
und was gewinnt nun das Land? — Nach dem ersten 
Kostenaufwande bestehen die laufenden Kosten meistens 
im Arbeitslohne von etwa lo Arbeitern, welche wie 
gemeine Tagldhner, was sie in der That sind, bezahlt 
werden; denn die Arbeit ist so einfach, daß sie in Ham- 
burg von einzelnen Familien mit Weibern und Kindern 
gethan wird, weil dabey nicht mehr als gewöhnlicher 
Arbeitslohn heraus kommt. Den Hauptgewinn zieht 
der fremde Unternehmer, und wer von Ihnen etwas 
darauf hält, das Geld im Lande zu behalten, der würde
	        
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