Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Rückäußerung der jetzigen Ansichten entgegen und erneuert 
die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung. 
München den 11. Juny 18238. 
Frepherr von Schrenk, 
erster Präsident. 
Vetterlein, erster Secretär. 
Die Kammer genehmigte diesen Beschluß ohne wei- 
tere Erinnerung. 
Nunmehr beruft der erste Präsident den Abge- 
ordneten Dangel auf die Rednerbühne, um Namens des 
zweyten Ausschusses über den weitern Beschluß der Kam- 
mer der Reichsräthe hinsichtlich des Gesetzes über den 
Malzaufschlag Vortrag zu erstatten. 
Der Abgeordnete Dangel als Referent begann 
diesen Vortrag nach der Reihe der einzelnen Puncte: 
Auf die von der hohen Kammer am 13. April 
d. J. gefaßten und der Kammer der Reichsräthe mite 
getheilten Beschlüsse in Beziehung auf den Gesetzent- 
wurf. die Erhebung des Malzaufschlages betr., ist am 
10. May ein Schreiben des Inhalts eingelaufen: 
(Siehe Beylage am Schluß des Protocolls.) 
Oa diese Beschlüsse der Kammer der Reichsräthe 
mit jenen der Kammer der Abgeordneten in mehreren 
Puncten nicht übereinstimmen, so wurden solche von 
dem zwepten Ausschusse genau verglichen, wobey sich 
folgende Resultate ergeben haben: 
Zu 1. Die Kammer der Abgeordneten hat in 
Folge des von beyden Kammern einstimmig beschlossenen 
Zusatzes zum §. 54. des Gesetzentwurfs: 
„Gleichen Strafen unterliegt derjenige, welcher 
„Malzsurrogate zur Bierfabrication verwendet,“ 
zwey neue Modificationen vorgeschlagen, und zwar 
a.) daß statt des F. A. deß Gesetzentwurfes, welcher 
wegzubleiben habe, die Bestimmung anzunehmen sep: 
„„Zur Biererzeugung statt des Malzes aus Ge-
	        
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