Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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daß der Gebrauch fremder Seidenwaaren in Bagern sich 
gemindert habe. 
In Ansehung der franzdssschen Weine wundert sich 
der Frepherr von Closen, daß vor dem Jahre 138„22 
gar keine Einfuhr derselben statt gefunden haben solle. — 
Dieses ist jedoch der Fall nicht, sondern vor jenem Jahre 
waren nur die französischen Weine nicht mit einem beson- 
deren Zolle belegt und deßwegen in den Zolllisten von 
anderen Weine nicht ausgeschieden. Darin aber stimme 
ich ihm bey, daß an einem Tage, nämlich am 16. Fe- 
bruar 1825, in den Städten des Kdnigsreichs wohl mehr 
Champagner getrunken worden seyn mag, als die gans 
ze Einfuhr vom franzbsischen Weine in jenem Jahre nach 
den Zolllisten beträgt. Dieses beweis'st aber nicht für 
ihn, sondern gegen ihn und gegen das System hoher Zdlle. 
An Wollenwaaren wurde allerdings schon bey 
dem Jollsatze von 2o0 fl. sehr viel eingeschwärzt, so daß 
z. B. in Bamberg, von wo aus sonst die Gränzorte 
gegen Sachsen mit Wollentüchern versehen wurden, nun 
auf den Messen die Juden, welche sonst als Käufer ka- 
men, als Tuchverkäufer erscheinen. Aber die offene 
Einfuhr hat doch vorzüglich seit dem Zolle von 6o0 fl. ab- 
genommen; denn im Jahre 1636 hat dieselbe 5008 Cene- 
ner, im Jahre 1832 56000 Centner, im Jahre 13-21 
5670 Centner und im Jahre „3823 6502 Centner, im 
Jahre ½327N# gar 7693F# Centner, im Jahr 1327 316 
Zentner und im Jahr ½824 nur 2684 5 Centner be- 
tragen. 
Halten Sie dafür, meine Herren, daß diese Min- 
dereinfuhr nun wirklich der Zoll von b0 fl. mehr als je- 
ner von 20 fl. zum Schutze unserer Industrie war ?2 
Ich versichere Sie, daß man auch bey dem hohen Zoll 
dieselben. Geter gegen ein geringes Benefiz beziehen kann. 
Der Kaufmann braucht sich um nichts zu bekümmern; 
man legt ihm die Muster vor, macht ihm, indem man
	        
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