Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Bey dleser Gelegenheit denke ich demnach, daß die 
scharfe Scheidung des Gebiethes der innern und der Fi- 
nanzverwaltung 2c., worüber sich besonders der Herr 
Abgeordnete Regierungsrath Geyer verbreitet hat, 
keineswegs bestehe, auch durchaus nicht nothwendig sev. 
Ein Staat, Ein Streben, Eine Wirksamkeit — für 
die Eine Aufgabe — für das allgemeine Beste. 
„Nun aber, meine Herren, nach Erdbrterung dieser Vor- 
frage, welche Wahlin Ansehung des Systems 
bleibt für die Regierung? Wir haben gehdrr, 
man fordert Prohibition, man fordert Freyheit, 
man fordert Schutz ohne Gränzen — alles zu einer und 
der nämlichen Zeit! Nur wenige Worte über jedes der 
hierauf zielenden Systeme. 
Ein fdimliches Prohibitiosystem, meine Herren, zu 
wählen, konnte die Regierung sich nie entschließen; die 
Regierung ist zu lebhaft überzeugt, daß Prohibition im 
strengen Sinne des Worts alle Bande zu lösen, die Ver- 
kettung der menschlichen Gesellschaft gewaltsam zu durch- 
brechen, zu isoliren, zu zerstdren drohe, was die Na- 
tur selbst gebothen — die Regierung weiß nur zu gut, 
daß ein solches allgemeines Verbothspstem Gefahren 
bringt, von denen die Redner gesprochen; sie weiß, daß 
kein Hochgebirg, kein Abgrund, kein See, keine Schranke 
unüberwindliche Hindernisse gegen List und Trug seyen, 
daß List und Trug sich Brücken und Schiffe baue und 
verwegen über jede Gefahr sich hinwegsetzen. 
Die Regierung kann aber auch aus rein staats- 
wirthschaftlichen Gründen dem Prohibitlonssysteme ihren 
Bepfall nicht geben. Wo, meine Herren, bliebe der 
Reiz des Beyspiels, wo der Scachel der Aneiferung, 
wenn allen fremden Erzeugnissen der Jugang verschlos- 
sen, wenn das verderbliche Monopol genährt und ge- 
pflegt, jedes Weiterschreiten der Industerie gelähmt 
würde? —
	        
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