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Bey dleser Gelegenheit denke ich demnach, daß die
scharfe Scheidung des Gebiethes der innern und der Fi-
nanzverwaltung 2c., worüber sich besonders der Herr
Abgeordnete Regierungsrath Geyer verbreitet hat,
keineswegs bestehe, auch durchaus nicht nothwendig sev.
Ein Staat, Ein Streben, Eine Wirksamkeit — für
die Eine Aufgabe — für das allgemeine Beste.
„Nun aber, meine Herren, nach Erdbrterung dieser Vor-
frage, welche Wahlin Ansehung des Systems
bleibt für die Regierung? Wir haben gehdrr,
man fordert Prohibition, man fordert Freyheit,
man fordert Schutz ohne Gränzen — alles zu einer und
der nämlichen Zeit! Nur wenige Worte über jedes der
hierauf zielenden Systeme.
Ein fdimliches Prohibitiosystem, meine Herren, zu
wählen, konnte die Regierung sich nie entschließen; die
Regierung ist zu lebhaft überzeugt, daß Prohibition im
strengen Sinne des Worts alle Bande zu lösen, die Ver-
kettung der menschlichen Gesellschaft gewaltsam zu durch-
brechen, zu isoliren, zu zerstdren drohe, was die Na-
tur selbst gebothen — die Regierung weiß nur zu gut,
daß ein solches allgemeines Verbothspstem Gefahren
bringt, von denen die Redner gesprochen; sie weiß, daß
kein Hochgebirg, kein Abgrund, kein See, keine Schranke
unüberwindliche Hindernisse gegen List und Trug seyen,
daß List und Trug sich Brücken und Schiffe baue und
verwegen über jede Gefahr sich hinwegsetzen.
Die Regierung kann aber auch aus rein staats-
wirthschaftlichen Gründen dem Prohibitlonssysteme ihren
Bepfall nicht geben. Wo, meine Herren, bliebe der
Reiz des Beyspiels, wo der Scachel der Aneiferung,
wenn allen fremden Erzeugnissen der Jugang verschlos-
sen, wenn das verderbliche Monopol genährt und ge-
pflegt, jedes Weiterschreiten der Industerie gelähmt
würde? —