Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

Gleich kraͤftig spricht aber auch die finanzielle Ruͤck- 
sicht gegen dieses System; wenn das Budget Ein- 
nahmspositionen, die ihre Anweisung in Zoͤllen finden, 
aufzaͤhlt, wie soll die Verbindlichkeit erfuͤllt, wie die 
Deckung gegeben werden, sobald das Prohibitiosystem 
die Einnahmequellen verschließt ? Endlich konnte die Re- 
gierung sich auch noch aus einem andern Grunde nicht 
zu Prohibitionen hinneigen, nämlich — die Ständever- 
sammlungen von 1819, 18232 und 1½835 haben sich 
bereits dagegen erklärt; auch die im Jahr 1½820 an- 
geordnete Berathungecommission hat gleiche Ansichten 
gedußert. — 
Allein freundlicher, meine Herren! erscheint, be- 
sonders nach der reizenden Darstellung, welche der Red- 
ner vor mir gegeben, das Spstem der vollen Handels- 
frepbelt, welches auch vorzugsweise ein finanziel- 
les Zollsystem genannt werden will. 
Es wurden Ihnen alle Vortheile dieses Systems 
gezelgt; — es wurde Ihnen mit Wärme geschildert, 
wie nach und nach die Industrie bep diesem Systeme 
sich immer mehr rege, wie der Zufluß der Gewerbe sich 
mehre, wie das getrennte Einzelne verschwinde, wo das 
Band, welches alle Weltbürger umschließt, in jedem 
kleinen Puncte erkennbar, in jedem Puncte wirksam 
wird. 
Man entgegnet zugleich moglichen Einwendungen 
oder Zweifeln, daß in andern Staaten, nämlich in der 
Schweiz. in Sachsen, auch sogar in einzelnen Städten, 
z. B. in Nürnberg, Augsburg, Regensburg ꝛc., ohne 
Zollschutz die Gewerbe sich dennoch erhoben und sichtbar 
ausgebildet haben. 
Meine Herren! wenn man dadon spricht, so 
werden Sie auch mir zu bemerken erlauben, daß die 
verehrten Redner, welche dieß behaupten, Zeiten und
	        
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