Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

Was den zweyten Grund, die besorgliche De- 
moralisation betrifft, so ist es allerdings wahr, 
daß der Reiz zur Defraudation bey Zoͤllen nicht mangle, 
oder daß vielmehr von demoralisirten Menschen die Ge- 
legenheit zum schändlichen Schmuggelgewerbe benutze 
wird, um ihren Lüsten zu fröhnen und sich zu verschaf- 
fen, was sie zur Befriedigung ihres Bedürfnisses wollen. 
Aber, meine Herren! sehen Sie nicht auch bey andern 
Zweigen Aehnliches? — Begegnen Ste nicht auch in 
andern Fällen, wo es sich von Leistungen handelt, ähn- 
lichen Betrügerepen? — Müßte der Staat nicht die 
Erhebung mancher Gefälle aufgeben, auf manche Rechte 
verzichten, manche Besitzungen, z. B. Forste, wegschene 
ken, um die Veranlassung, welche demoralisirte Men- 
schen zu unmoralischen Handlungen so gern ergreifen, 
für immer zu beseitigen?? 
Erfassen Sie, meine Herren! diese Ansichten, so 
wird es Ihnen von selbst klar, daß unter den bestehen- 
den Verhältnissen weder ein absolutes Prohibitivsystem, 
noch das Sustem der vollen Handelefreyheit rathsam sey. 
und zwar letzteres nicht, so lange nicht die großen Staa- 
ten Europens von den ergriffenen Maßregeln zum Sy- 
steme der Handelsfreyheit zurückkehren, und den Enst 
des Entschlusses nicht nur in Versicherungen, sondern 
auch in der That zu erkennen geben. 
Somit war der Regierung auch nur die Wahl 
fre# gelassen, unter den bestehenden Umständen immer 
noch ein gemäßigtes Zollsostem einzuführen, — 
ein Schutzsystem, welches einerseits die Anforderungen 
der Landwirthschaft, der Gewerbsindustrie und des Han- 
dels gehdrig berücksichtiget, andrerseits wohl bemessen ist, 
dem Staate jene Revenien zuzuführen, die im Budjet 
vorausgesetzt sind, — ein Schutzspstem, welches aber 
auch den Weg zur Handelsfreyheit nicht verschließt.
	        
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