Was den zweyten Grund, die besorgliche De-
moralisation betrifft, so ist es allerdings wahr,
daß der Reiz zur Defraudation bey Zoͤllen nicht mangle,
oder daß vielmehr von demoralisirten Menschen die Ge-
legenheit zum schändlichen Schmuggelgewerbe benutze
wird, um ihren Lüsten zu fröhnen und sich zu verschaf-
fen, was sie zur Befriedigung ihres Bedürfnisses wollen.
Aber, meine Herren! sehen Sie nicht auch bey andern
Zweigen Aehnliches? — Begegnen Ste nicht auch in
andern Fällen, wo es sich von Leistungen handelt, ähn-
lichen Betrügerepen? — Müßte der Staat nicht die
Erhebung mancher Gefälle aufgeben, auf manche Rechte
verzichten, manche Besitzungen, z. B. Forste, wegschene
ken, um die Veranlassung, welche demoralisirte Men-
schen zu unmoralischen Handlungen so gern ergreifen,
für immer zu beseitigen??
Erfassen Sie, meine Herren! diese Ansichten, so
wird es Ihnen von selbst klar, daß unter den bestehen-
den Verhältnissen weder ein absolutes Prohibitivsystem,
noch das Sustem der vollen Handelefreyheit rathsam sey.
und zwar letzteres nicht, so lange nicht die großen Staa-
ten Europens von den ergriffenen Maßregeln zum Sy-
steme der Handelsfreyheit zurückkehren, und den Enst
des Entschlusses nicht nur in Versicherungen, sondern
auch in der That zu erkennen geben.
Somit war der Regierung auch nur die Wahl
fre# gelassen, unter den bestehenden Umständen immer
noch ein gemäßigtes Zollsostem einzuführen, —
ein Schutzsystem, welches einerseits die Anforderungen
der Landwirthschaft, der Gewerbsindustrie und des Han-
dels gehdrig berücksichtiget, andrerseits wohl bemessen ist,
dem Staate jene Revenien zuzuführen, die im Budjet
vorausgesetzt sind, — ein Schutzspstem, welches aber
auch den Weg zur Handelsfreyheit nicht verschließt.