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Meine Herren! Wenn Sie betrachten, daß bey
einem solchen Zollspsteme in andern Staaten neben dem
ackerbautreibenden Volke auch ein gewerbtreibendes Volk
sich gebildet, sollte Ihnen diese Wahrnehmung nicht
belehrend — nicht erfreulich seyn 2 — Sollte es nicht
Vortheil seyn, wenn sich auch bey uns unter dem Schutze
einer guten Gesetzgebung neue Unsiedelungen — neue
Gewerbe vermehren —2 Wenn auch in Bayern neben
der ackerbautreibenden Bevdikerung eine gewerbtreibende
Bevblkerung entstehet, — wenn der Landwirth seinen
Markt in der Nähe findet — wenn das, was der
Landwirth — der Gewerbsmann erringt, in Serbmen
sich ergießt — durch die gebffneten Schleusen des in-
nern Verkehres — zur Belebung des Ganzen — damit
Landbau neben Gewerben, Manufacturen und Fabriken
blühen? — Wer soll gegen ein solches System kla-
gen? Vielleicht die Gewerbtreibenden, die Fabrl-
kanten und Manufacturisten selbst?
Meine Herren! Diejenigen, welche in bdieser Classe
Klage führen koönnen, mdchten nur solche sepn, (kdnnten
auch keine anderen sepn) welche sich zu wenig geschützt
glauben.
Eine Regierung, welche alle Interessen — mit
gleicher Liebe für alle — pflegt, kann im Selbstbe-
wußtseyn — über die Richtigkeit ihrer Einschreitungen
zum Voraus beruhiget, auf Einzelnes sich nicht beschrän-
ken und solche Klagen des Eigennutzes nicht beachten;
dlejenigen aber, welche geschützt sind, und dieß erkennen —
nach Gebühr — werden sich ohnehin nicht beklagen.
Es gibt aber noch andere Classen. Sollten sich etwa die
Producenten beklagen? Der Producent, meine Herren!
sollte mit Grund klagen, daß zu seinem Nutzen unter
dem Schutze des Gesetzes über Ansässigmachungen und
Verehelichung eine neue Bevblkerung erwächst ? — Er