Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Meine Herren! Wenn Sie betrachten, daß bey 
einem solchen Zollspsteme in andern Staaten neben dem 
ackerbautreibenden Volke auch ein gewerbtreibendes Volk 
sich gebildet, sollte Ihnen diese Wahrnehmung nicht 
belehrend — nicht erfreulich seyn 2 — Sollte es nicht 
Vortheil seyn, wenn sich auch bey uns unter dem Schutze 
einer guten Gesetzgebung neue Unsiedelungen — neue 
Gewerbe vermehren —2 Wenn auch in Bayern neben 
der ackerbautreibenden Bevdikerung eine gewerbtreibende 
Bevblkerung entstehet, — wenn der Landwirth seinen 
Markt in der Nähe findet — wenn das, was der 
Landwirth — der Gewerbsmann erringt, in Serbmen 
sich ergießt — durch die gebffneten Schleusen des in- 
nern Verkehres — zur Belebung des Ganzen — damit 
Landbau neben Gewerben, Manufacturen und Fabriken 
blühen? — Wer soll gegen ein solches System kla- 
gen? Vielleicht die Gewerbtreibenden, die Fabrl- 
kanten und Manufacturisten selbst? 
Meine Herren! Diejenigen, welche in bdieser Classe 
Klage führen koönnen, mdchten nur solche sepn, (kdnnten 
auch keine anderen sepn) welche sich zu wenig geschützt 
glauben. 
Eine Regierung, welche alle Interessen — mit 
gleicher Liebe für alle — pflegt, kann im Selbstbe- 
wußtseyn — über die Richtigkeit ihrer Einschreitungen 
zum Voraus beruhiget, auf Einzelnes sich nicht beschrän- 
ken und solche Klagen des Eigennutzes nicht beachten; 
dlejenigen aber, welche geschützt sind, und dieß erkennen — 
nach Gebühr — werden sich ohnehin nicht beklagen. 
Es gibt aber noch andere Classen. Sollten sich etwa die 
Producenten beklagen? Der Producent, meine Herren! 
sollte mit Grund klagen, daß zu seinem Nutzen unter 
dem Schutze des Gesetzes über Ansässigmachungen und 
Verehelichung eine neue Bevblkerung erwächst ? — Er
	        
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