Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

sollte klagen gegen eine Bevolkerung, welche ihm arbel- 
tende Hände darbieret, die Anzahl der Consumenten ver- 
mehrt, an die er seine Producte absetzen kann? klagen, 
daß dieß wesentlich beyträgt, den Preis seiner Erzeug- 
nisse zu erhdhen und die Bequemlichkeit eines nahen 
Marktes zu sichern 7 — Dieß wird der Fall wohl schwer- 
lich seyn. Oder sollten die Producenten klagen, wenn 
durch wohl bemessene Zolle die Moglichkeit herbeygeführt 
werden könnte, dereinst selbst Staatsabgaben auf Grund 
und Boden zu vermindern? Dieß kann doch gewiß nur 
eine angenehme Hoffnung — deren Erfüllung nur 
Wunsch seyn 1 — 
Aber freylich es besteht noch eine andere Classe. — 
die Classe der Consumenten. — Es wird bey diesen 
zunächst darauf ankommen, die Consumenten im strengen 
Sinne auszuscheiden, die nicht in das Gebiet der Land- 
wirthschaft und der Judustrie thätig und direct ein- 
greisen; solche, die blos verzehren. 
Meine Herren! Ich glaube bestimmt, daß diese 
Consumenten sich wenigstens das Schamgefühl ersparen, 
Üüber eine Maßregel zu klagen, welche ihnen Theilnahme 
an gemeinsamen Verpflichtungen auflegt, welche dem 
Allgemeinen frommt. — Werden diejenigen Individuen 
auch bieher gezählt, welche einer der übrigen Classen 
angehdren, so ist es Forderung der Villigkeit, daß die- 
selben sich nicht weigern, auch Lasten zu tragen, da 
ihnen durch die Anordnung Genüsse gesichert sind. — 
Dieß heischt schon die Gleichheit vor dem Gesetze; ohne- 
hin ist sorgfältig unterschieden zwischen mehr und min- 
der entbehrlichen Erzeugnissen des Auslandes. 
Endlich noch eine Classe — die Classe der Handels- 
leute. Sollte diese etwa bessere Gründe zur Beschwerde- 
führung finden! Meine Herren! Die Regierung hat 
einen hödheren Begriff vom Handel, vom Handels-
	        
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