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Würdigung dessen, was geschehen, vollkommen begrün-
det und gerechtfertiger erscheinen.
Nur habe ich noch in Beziehung auf das Jollgesetz
dom Jahre 1829 gegen einzelne verehrte Redner speciell
zu bemerken die Ehre, daß das gegenwäreig in Anwen-
dung gekommene System auf die Grundsätze bafsirt sey,
welche im gedachten Gesetze ausgesprochen sind. — Ich
mdchte demnach dieses Gesetz oder den Tarlf vom Jah-
re 1819 nicht ein Ungeheuer nennen, wie es von
einem Redner von der Bühne genannt wurde. — Ich,
meine Herren, glaube nicht, daß ein Ungeheuer aus
den Berathungen der Stände des Reiches, welche zum
Wohle des Vaterlandes Statt gefunden, hervorgehen
kdnne, noch minder jemal hervorgegangen ist.
Das nemliche Gesetz spricht offen und deutlich von
Erleichterung der Landwirthschaft, der Industrie und des
Handels; auf den Grund dieses Gesetzes wurden im
Jahre 1822 die weiteren Schritte gemacht — gegen
das Ausland.
Ich erlaube mir im Vorübergehen auch zu bemer-
ken, daß, so sehr auch der Wunsch für die allgemeine
Handelsfrepheit sich aussprechen moge, dennoch den
Maßregeln vom Jahre 18232 der Werth nicht entzogen
werden koͤnne, daß sie es waren, welche manchen spe-
ciellen Vortheil gesichert, der ohne s#e vielleicht entbehrt
werden müßte. —
Auf den Grundsätzen vom Jahre 18:10 ruhen
auch die Bestimmungen vom Jahre 1835 — die Ver-
fügungen vom Jahre 1820. Nicht ohne Grund
hat ein sehr geehrter Redner an die Nothwendigkeit
einer Handelskammer erinnert, um die Interessen
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