Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

der Art sind, daß sie das System selbst zu erschuͤttern im 
Stande wären. 
Ich habe bereits bemerkt, daß nach Ihren Beschluͤssen 
aus den Titeln in der Zollrechnung, welche neben dem 
Eingangszoll bestehen, 1,300,000 fl. im Durchschnitt bis 
zum neuen Zolltarife eingenommen worden sind. Nach 
den Beschluͤssen, welche Sie faßten, werden kuͤnftig aus 
diesen Titeln hoͤchstens 300,000 fl. eingebracht werden 
koͤnnen. Wir duͤrfen uns nicht verhehlen, daß die zwischen 
Wuͤrtemberg und Bayern niedergestuͤrzten Zollbarrieren auch 
einen Ausfall in den Jöllen der beyden Länder hervorbrin- 
gen müssen; und wenn dieser Ausfall auch schon wie- 
der durch die kräftigen Schutzmaßregeln und durch die 
sehr zweckmäßigen, wohlberechneten und wohlgeleiteten 
Zollsicherheitsmaßregeln von Seite der würtembergischen 
Regierung, was anerkannt werden muß, einigermaßen sich 
vermindern wird: so darf er doch immer noch zwischen 
2 und 300,000 fl. in Anschlag gebracht werden. Es kom- 
men hiezu noch gegen 300,000 fl. Entschädigung für die 
Brücken= und Pflasterzölle, welche wir auch entfernt wün- 
schen, und sohin ist die Summe, welche wir außer der- 
jenigen, die bis 1823 die Einnahmszölle ertrugen, weiter 
erwarten mussen, nicht mehr und nicht weniger als 
1,000,000 fl.; und daß diese Summe mit den niedern 
Zollen nicht eingebracht werden konne, beweist der Umstand, 
daß diese niedern Zolle oft im Ganzen nicht mehr ertru- 
gen. Man mache nur keine Forderungen gegen die Na- 
tur der Dinge; das wäre aber offenbar gegen die Natur, 
wenn man aus den niedern Zollsaͤtzen alle die aufgezaͤhlten 
Forderungen machen wollte. 
Doch genug von, den allgemeinen Rürksichten; ich 
gehe nun auf den Tarif selbst über. 
Die erste hier vorkommende Frage ist der Bau des 
Tarifs.
	        
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