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Im Grunde gibt es nur einen Tarif, nämlich es
gibt nur ein Verzeichniß der Gegenstände, welche in das
Land ein= und ausgehen können, und das ist der Tarif.
Die Modificationen bestehen nur darin, In welcher
Art diese Gegenstände zusammengestellt sind.
Die Zusammenstellung, welche der Hr. Abgeordnete
v. Usschneider in Antrag brachte, gefällt mir für
meine Person besser, als die in dem Tarife vom Jahre
1826, und zwar aus einem Grunde, aus welchem derselbe
angefochten werden wollte.
« Es sind naͤmlich darin 1211 Nummern; es ist also
eine groͤßere Vollständigkeit als in dem Tarife vom Jahre
1820; es sind aber darin nur 605 Belegungen, also eine
größere Einfachheit, als in dem Tarif vom Jahre 1826,
welcher 00 solcher Belegungen mehr zählt. Es wird fer-
ner in demselben Hinsichtlich der Producte des Gewerb-
fleißes ausgeschieden, was mindern Werth hat, insofern
sich darüber bestimmte Merkmale, welche leicht erkennbar
sind, angeben lassen, und dadurch wird verhütet, daß un-
ser System nicht ein Prohibitivsystem werde, was die
Kammer vermoͤge ihrer Beschluͤsse uͤber die Zollordnung
nicht zu wollen aussprach.
Ich stimme hiernach in Bezug auf diese Formation
den vom Hrn. Abgeordneten v. Utzschneider beantrag-
ten Modificationen im Bau des Tarifs bey, so wie ich
mich dafuͤr schon bey der Vorberathungscommission erklaͤrt
habe.
Was nun die einzelnen Tarifsätze anlangt, so würde
ich eine Sie hoöchst ermüdende Arbeit unternehmen, wenn
ich jeden einzelnen Tarifsatz einzeln durchgehen und prüfen
wollte; ja e5 müßte Sie schon unendlich ermüden, wenn
ich die 245 einzelnen Differenzen, welche zwischen dem Hrn.
Abgeordneten v. Utzsschneider und dem Hrn. Corefexen-