Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

Jetzt aber faͤllt nun dieser negative Satz, der zu- 
erst im K. 1. war, in Folge obiger Bestimmung hinweg. 
Im Ganzen stimmt hiernach die Kammer der. Reichs- 
raͤthe sogar in der Redaction mit der vorgeschlagenen 
Modification der Kammer der Abgeordneten überein; 
es wird also keinem Anstande unterliegen, daß dieser Mo- 
dification der Kammer der Reichsräthe zugestimmt werde. 
Die Kammer beschloß hierauf einstimmig, daß der 
Kammer der Reichsräthe zu Nro. 1. nach dem Antrage 
des Ausschusses beyzutreten sey. 
Der Abgeordnete Dangel, als Referent: Zu 2. 
Die Kammer der Abgeordneten stimmt der zur Modification 
IV. von der Kammer der Reichsräthe vorgeschlagenen 
Redaction des §. 3. des Gesetzentwurfes mir der Abän- 
derung zu, daß statt des Wortes „Vorzeigung““ 
das Wort „Uebergabe“ gesetzt werde, und der Satz 
nunmehr nachfolgend laute: die bereits bisher bey den 
Brauern gewdhnlich gewesenen Einschreibbücher sollen 
beybehalten und die Poletten in Folge der Uebergabe 
eigener Anzeigzettel erholt werden."“ Von der Kammer 
der Reichsräthe wird diese vorgeschlagene Veränderung 
des Wortes „Vorzeigung“ in „Uebergabe'““ so 
wie die zugleich vorgeschlagene Redaction angenommen. 
Hierüber sind sonach beyde Kammern nunmehr ein- 
verstanden. 
Zu 5. und P. haben sich beyde Kammern gleichfalls 
vereinigt. Hierüber ist also nichts weiter zu bemerken. 
Zu 5. trägt die Kammer der Reichsräthe darauf an, 
daß in den Anzeigzetteln die Stunden der 
Ausstellung derselben eingetragen werden. 
Dieser Antrag, von dem in den bisherigen Be- 
schlüssen der bepyden Kammern nichts vorkommr, ist, so 
wie er hier steht, nicht deutlich und bedarf, um dar- 
über,„ ob solchem bepyzustimmen sep oder nicht, einer 
näheren Erläuterung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.