Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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hung zu vermeiden ist. Die Einfuhrlisten unter dem 
Regime des vorigen Jolltarifs beweisen den Tabackfabri- 
kanten, wie sehr sie die Ausscheidung der Rippen und 
Blätter mißbrauchten; solche Erfahrungen müssen uns 
klug machen. 
Ich stimme gegen jede Unterscheidung, so wie ge- 
gen jede Herabsetzung des Jolles vom Taback. Inzwi- 
schen bin ich mit dem Antrage des Herrn Coreferenten 
verstanden, den Tabackfabrikanten für die Ausfuhr eine 
Rückvergütung zu geben, welche ich jedoch mit 2 fl. 30 kr. 
für hinlänglich hoch halte. 
Wenn auch ganz anderer Taback ausgeführt wird 
als der eingeführte, so ist dabey nichts verloren; es ist 
dieses eine Unterstützung für den inländischen Tabackbau. 
Ich stimme hiernach für die von dem Herrn Abge- 
ordneten v. Utgschneider beantragten Zollsätze und, für 
die von dem Herrn Coreferenten beantragte Rückvergu- 
tung bey der Wiederausfuhr, jedoch nur zu 2 fl. 30 kr. 
Unsere Tabackspflanzer im Rezatkreise haben sich kaum 
etwas erholt, konnen wieder bestehen, würden aber bey 
veränderten Zollsätzen nothwendig zu Grunde gehen mus- 
sen. Man konnte vielleicht in Bezug auf die beantragte 
Rückvergütung das Bedenken äußern, daß etwas ganz 
anders als der americanische Taback ausgeführt wird. — 
Das ist für mich gar kein Bedenken, und wenn die Ta- 
backfabrikanten auch nur bloßes Kümmelgut ausführen, 
so würde ich keinen Anstund nehmen, ihnen die Rückbver- 
gütung zu bewilligen, (versteht sich in Verhältniß ihrer 
Einfuhr) denn dann geht dieses den inländischen Taback- 
pflanzern zu gut. 
14) Kaffce. Dieser Kaffee ist für einen großen 
Theil des Velkes Bedürfniß geworden. Wir haben ge- 
sehen, daß eine Aufiage von 0 kr. auf das Pfund Kaffee
	        
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