Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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nur deren Absatz im Mutterlande, wenn ich solche aͤu- 
ßerlich mit den bekannten auslaͤndischen Zeichen, daher mit 
fremden Federn schmuͤckte, und auf diese Art doch uoch 
eine bedeutende Parthie unterbringe, denn ohne diese Zei- 
chen würde er schon im Voraus verachtet und verworfen. 
Der Hr. Abgeordnete Heinzelmann will den Ein- 
gang von fremdem Stahl noch niedrizer als den vom 
Eisen stellen, und zwar 1 fl. 40 kr. den Stahl und 2 fl. 
50 kr. das Eisen. Dieses, meine Herren, ist ungerecht 
und selbst unausführbar, denn Eisen ist dem Stahl nach 
seinem äußern Ansehen so sehr gleich , daß ich selbst, als 
ein bestimmter Kenner beyder Sorten, sie deßungeachtet 
nach diesem äußerd Ansehen nicht auszuscheiden vermag, 
sondern mich nur beym Zerschlagen der Stangen erst über- 
zeugen kann. Wie sollen nun die Jollbeamten solchen be- 
urtheilen? Bayern würde bey einer solchen verkehrten 
Maßregel bald kein Eisen mehr zum Eingang zu behan- 
deln haben, wohl aber lauter Stahl, obgleich es Eisen 
ist. Die hohe Kammer muß ich bitten, dieses geschil- 
derte Verhältniß zu berücksichtigen, und welchen Ein- 
gangszoll sie auch für bepde Fabrikate besiimmt, so muß 
ich doch darauf bestehen, beyde Producte im Eingangs- 
zoll gleichzustellen. 
Beliebt die hohe Kammer, einen schützenden Eingangs- 
zoll für ausländischen Stahl zu bestimmen, so versichere 
ich hiemit ernsthaft, Alles anzuwenden, damit Bayern bald 
jeden ausländischen Stahl (ausgenommen Gußstahl) ent- 
behren kann. 
Stahlfabrikate. Hier kann ich nur das Näm- 
liche sagen, was ich bey dem Eisenfabrikate erwähnte, 
daher ich mich lediglich hiermit darauf beziehe, und solche 
Ihrer Berücksichtigung ebenfalls empfehle. 
Schließlich habe ich der Fabrikation von Alaun und 
Vitriol zu erwähnen. Kein Fabrikationszweig in Bayern
	        
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