Full text: Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

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Strafen setzen, heißt sich selber und Andere betrügen, 
oder verkehrterweise die Hände in Unschuld waschen, wenn 
man zuvor eine Ungerechtigkeit begangen und also eine 
Schuld auf sich geladen hat. 
Der Staat ist Gottes Anordnung, und daher Got- 
tes Geboth, der Obrigkeit zu gehorchen; aber der Staat 
ist auch verpflichtet, die Ordnung Gottes zu ehren; er 
darf diese höchste und wichtigste Aufgabe nicht andern 
Zwecken, die im Vergleich mit ihr immer untergeordnet- 
und im Gegensatze zu ihr verwerflich, verkehrt und nich- 
tig sind, nachsetzen; ja es muß jeder, der der Ordnung 
Gottes widerstreben will, eben so unvern#nftig als ver- 
geblich und also unklug handeln. Wie der einzelne Mensch 
nur dadurch über die Gemeinheit, zur Bildung und Er- 
kenntniß, zur Richtigkeit der Gesinnung und zur Wür#e 
erhoben wird, daß er, nicht dem bloßen Namen, nicht 
der äußern Geburt und dem äußern Bekenntniß nach, son- 
dern im Geiste und in der Wahrheit, das ist, im leben- 
digen Glauben, ein Christ wird, so bestehet die Ehre des 
Staats vornämlich darin, sich als christlichen Staat zu 
erweisen. 
Eine Behandlung der äußern Staatszwecke, die der 
Lehre und den Forderungen des göttlichen Wortes wider- 
spricht, ist und bleibt daher das Product einer zwar 
weit verbreiteten, und dadurch herrschend und übermäthig 
gewordenen, aber bey alle dem aus dem Obscurantismus 
hervorgegangenen, nur der Geistlosigkeit eigenthümlichen 
und dieser allein zusagenden Ansicht. 
Es ist eine alte Lehre: Thue nichts Bdses, so wieder- 
fährr dir nichts Bdses, und es kdnnte ihr als Erxposition 
beygefügt werden: 
Verführe nicht zum Bdsen, und du kannst nur dann 
das Böse mit Würde und gutem Gewissen bestrafen. 
Verhandl. XIII. Band. 41
	        
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